Hauptversammlung der SAP AG am 23.5.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der SAP AG, einschließlich der darin enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011
Zustimmung.
Begründung: Die SAP versteht sich als ein Wachstumswert und konnte diesem Anspruch in der Vergangenheit auch Rechnung tragen. In diesem Jahr liegt die Ausschüttungsquote nur ganz knapp unter dem von der SdK geforderten Mindestwert von 40 %, so dass hier ausnahmsweise zugestimmt werden kann.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung.
Begründung: Das letzte Geschäftsjahr kann insgesamt als sehr erfolgreich bezeichnet werden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstandes mit überzeugender Schwerpunktsetzung begleitet und kontrolliert.
TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Ablehnung.
Begründung: Schon die Change-of-control-Klausel führt zur Ablehnung. Ebenso macht es die nur mittelfristige Angabe der Zielwerte schwierig, das Anspruchsniveau der variablen Vergütung wirklich einzuschätzen. Auch dies führt zur Ablehnung eines Vorschlages, der unter anderem auch positive neue Komponenten enthält.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Es sind keine entgegenstehenden Aspekte ersichtlich.
TOP 7
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Ablehnung.
Begründung: Die Anzahl der Mandate übersteigt bei weitem die von der SdK als Maximum angesehene Zahl von fünf Mandaten (bzw. drei Mandaten bei noch operativ tätigen Mitgliedern).
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals III und des Bedingten Kapitals IIIa und entsprechende Änderung von § 4 der Satzung sowie weitere Änderungen in den §§ 4, 19 und 23 der Satzung
Zustimmung.
Begründung: Es handelt sich um eine reine Anpassung der Satzung an den derzeitigen Stand.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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