Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.05.12



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Hauptversammlung der VARTA AG am 21.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VARTA AG zum 31. Dezember 2011 sowie des Lageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 1 a
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Auch wenn es schwer fällt, nicht eine Auszahlung vornehmen zu lassen - der Gewinn ist rein buchungstechnischer Natur und hat keine operative Grundlage und damit gibt es auch keinen Grund zur Ausschüttung

TOP 2
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Bei Herrn Dr. Ganzer steht das ohne Frage fest, bei dem neuen Vorstand und Mehrheitseigentümer ist nicht ersichtlich, dass es Gründe gibt, die gegen eine Entlastung sprächen.

TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der gerichtliche Austausch des AR ist bei Wechsel des Großaktionärs nichts Ungewöhnliches und es ist nichts ersichtlich, warum dem AR die Entlastung verweigert werden sollte.

TOP 4
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Zustimmung
Begründung: Die Bestätigung der HV für die gerichtlich bestellten AR ist sinnvoll, auch wenn es bei der Gelegenheit begrüßenswert gewesen wäre, einen Vertreter von außerhalb des Großaktionärs zu bestimmen, so ist das bei fast squeeze-out-Mehrheit des Großaktionärs eher unwahrscheinlich.

TOP 5
Sitzverlegung nach Ellwangen (Jagst) und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Es ist nicht ersichtlich, welche Vorteile es für die Gesellschaft bedeuten sollte, von Hannover wegzugehen.

TOP 6
Weitere Satzungsänderung in Bezug auf die Vorstände der VARTA AG

Ablehnung
Begründung: Inhaltlich identisch mit dem bisherigen Text ist nur die Ergänzung nach Befreiung von §181 BGB neu - und es hat einen guten Grund, diese Befreiung nicht zu haben!

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Aufgrund der zu hohen (Steuer)Beratungsleistungen außerhalb der reinen Abschlussprüfung ist aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit der Prüfung fraglich. Die SdK fordert hier eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung.

TOP 8
Ermächtigung des Vorstands zur Beantragung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der VARTA AG zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (reguläres Delisting)

Ablehnung
Begründung: Zwar sieht es im ersten Anschein so aus, als würde eine langjährige Forderung der SdK endlich umgesetzt, den Handel an so vielen Börsen einzuschränken und auf eine zu begrenzen. Die Vorkommnisse in den Monaten seit der Übernahme durch den neuen Großaktionär, insbesondere das \"Fluten\" des Marktes mit Varta-Aktien, was zum massiven Kursrückgang geführt hat, lassen die Absicht des neuen Eigentümers vermuten, sich die Varta so günstig wie möglich vollständig einzuverleiben und alle Methoden zu benutzen, den verbliebenen Kleinaktionären ihr Engagement bei der Varta zu verleiden und zum Verkauf zu ungünstigen Konditionen zu bringen. Dieses ist eindeutig abzulehnen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.