Hauptversammlung der Homag Group AG am 24.5.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Homag Group AG, der mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst wurde, zum 31. Dezember 2011, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, zum 31. Dezember 2011, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft schüttet nichts aus. Die Eigenkapitalquote beträgt 29 %.
Es ist angemessen, die EK-Quote zu stärken; Konzernergebnis im Minus.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen gut durch Krise geführt. Das
Unternehmen hat einen Konzernverlust erlitten hat sich aber auf Grund von
Anpassungsmaßnahmen stabilisiert.
TOP4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand beraten und überwacht und im
schwierigen Geschäftsjahr gut begleitet.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Abschlussprüfers für die gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2012
Ablehnung
Begründung: Das Abschlussprüfer-Honorar steht im Vergleich zum Honorar für sonstige
Leistungen nicht in einem angemessenen Verhältnis (Vergütung der sonstigen
Leistungen höher).
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausnutzung
eines genehmigten Kapitals und über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Änderung von § 4
Abs. 2, 3 und 4 der Satzung
Ablehnung
Begründung: Dauer bis 2017 ist viel zu lange. Großer Vertrauensvorschuss für das
Unternehmen und die Organe (bis 50 % vom Grundkapital). Verwässerung des Anteils der
Altaktionäre. Bezugsrechtsausschluss (10 %) bei Bareinlagen zurzeit problematisch, da
Börsenkurs schon einiges höher war und zurzeit auch keine hohe Rendite.
Bezugsrechtsauschluss bei Sacheinlagen bis 50 % des Grundkapital ist viel zu hoch und
unangemessen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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