Hauptversammlung der Villeroy & Boch AG am 16.5.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts des Vorstands für die Villeroy & Boch Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011
Der Jahresabschluss liefert ausreichend Informationen über Finanz-, Vermögens- und Ertragslage.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft
Zustimmung
Begründung: Der durch a.o. Erträge (Desinvestitionen) gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöhte Bilanzgewinn ermöglicht eine Dividendenanhebung.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die gesetzten Umsatz-/Ertragsziele erreicht. Die geschäftliche Ausrichtung auf wachstumsträchtige Produkte und Regionen erfolgt planmäßig. Weitere Desinvestitionen bewirken eine zusätzliche Stärkung der Ertragslage.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der AR hat die Aktivitäten des Vorstands zur Anpassung an die Wachstums- und wirtschaftlichen Ziele verfolgten Maßnahmen unterstützt.
TOP 5
Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Wahl von Herrn Wendelin von Boch-Galhau erneut zum AR wird wegen seiner schon früheren Zugehörigkeit zum AR und davor Vorstand der Gesellschaft zugestimmt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Ablehnung
Begründung: Das bereits im 4. Jahr vergebene Prüfungsmandat an Ernst & Young ist sicher für die Gesellschaft zufrieden verlaufen, so dass auch andere Leistungen der Gesellschaft in Anspruch genommen wurden. Da diese Leistungen jedoch ca. 50 % der Prüfungshonorare ausmachen, ist damit möglicherweise die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung nicht mehr gegeben.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufnahme der Möglichkeit einer Sachausschüttung in die Satzung
Ablehnung
Begründung: Da die Gesellschaft im Wesentlichen eine Familien-AG (nur Vorzüge sind börsennotiert) ist, kann zwar eine Sachausschüttung sinnvoll sein (wie z.B. in anderen europäischen Ländern üblich). Da in der Regel zunächst ein Rückkauf eigener Aktien erfolgt, um danach evtl. rückgekaufte Aktien zu einem höheren Preis zu veräußern. Überflüssige Liquidität sollte besser ausgeschüttet werden.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Vorzugsaktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Veräußerung
Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich erscheint es sinnvoller, überschüssige Liquidität für Investitionen zu verwenden oder auszuschütten.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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