Hauptversammlung der R. Stahl AG am 25.5.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts des Vorstands für die R. STAHL Aktiengesellschaft (R. STAHL AG) und des Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung:
Die Ausschüttungsquote beträgt ca.46 % vom Konzernergebnis.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen hat seinen Umsatz um 15 % gesteigert. Das Ergebnis hat sich aufgrund der Einmaleffekten reduziert. Das Unternehmen steht stabil im Markt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Das Abschlussprüferhonorar steht im angemessenen Verhältnis zum Honorar für sonstige Leistungen.
TOP 6
Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats
Enthaltung
Begründung: Frauen wären im Aufsichtsrat mit der Wahl der neuen Kandidaten gut
repräsentiert. Die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen liegen vor. Jedoch ist der Streubesitz nicht entsprechend seinem Anteil repräsentiert.
TOP 7
Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und hierzu erforderliche Änderungen der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die Umstellung von Inhaberaktien auf Namenaktien folgt einer EU-Empfehlung. Es stellt sich die Frage des unternehmensspezifischen Grundes.
TOP 8
Vertretungsregelung in § 8 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Hier geht es um eine Satzungsregelung in Bezug auf die Vertretungsbefugnis des Vorstandes nach außen.
TOP 9
Klarstellung der Regelung zur Informationsübermittlung an Aktionäre in § 18 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Aufgrund gesetzlicher Regelung möglich und sinnvoll.
TOP 10
Anpassung von § 3 der Satzung (Bekanntmachungen)
Zustimmung
Begründung: Rechtstechnische Anpassung der Satzung aufgrund gesetzlicher Regelungen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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