Hauptversammlung der Deutsche Real Estate AG am 15.05.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht für die Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2011, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Insgesamt bewegen sich die Ergebnisse im Rahmen der Erwartungen. Die Situation der Gesellschaft bleibt schwierig, aber leicht verbessert.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.
TOP 4
Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt was gegen eine Wiederwahl spricht.
TOP 5
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die SdK hält einen Vorstand aus 2 Mitgliedern wie zurzeit weiterhin für angebracht. Gerade bei der schwierigen Lage der Gesellschaft ist ein eigenständiger Finanzvorstand und ein Vier-Augen-Prinzip sinnvoll.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Ablehnung
Begründung: Es spricht grundsätzlich nichts gegen den Abschlussprüfer, aber es werden hier zu hohe Steuerberatungsleistungen erbracht.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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