Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.06.12



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Hauptversammlung der Gigaset AG am 12.06.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gigaset AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2011, des zusammengefassten Lageberichts für die Gigaset AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Verwaltung schlägt vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von € 48,68 Mio zu einem Teil von € 46,12 Mio in andere Gewinnrücklagen einzustellen und zu einem Teil von € 2,56 Mio auf neue Rechnung vorzutragen.
Dieser Vorschlag entspricht zwar nicht den Vorstellungen der SdK, wonach der erzielte Konzernjahresüberschuss (in Höhe von € 17,5 Mio) hälftig zwischen der Gesellschaft und den Aktionären geteilt werden soll, allerdings ist hier zu berücksichtigen, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren Jahresfehlbeträge in erheblichem Umfang erzielt wurden. So betrug der Konzernjahresfehlbetrag im Jahr 2008 € 145,7 Mio., im Jahr 2009 € 153,0 Mio und im Jahr 2010 € 100,6 Mio.
Es ist daher zu berücksichtigen, dass sich das Unternehmen erst konsolidieren und stabilisieren und die Neuausrichtung weitestgehend abschließen sollte, bevor eine Dividende ausbezahlt wird. Gleichwohl wird dieser Punkt im Rahmen der Hauptversammlung genauer zu hinterfragen sein.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Neuausrichtungskurs ist noch nicht abgeschlossen. Gleichwohl sind erste positive Effekte erkennbar. So wurde im Geschäftsjahr 2011 der Umsatz zwar halbiert, aber ein positives EBIT von € 22,0 Mio (nach - € 86,8 Mio. im Vorjahr) erwirtschaftet. Auch der Konzernjahresüberschuss ist mit € 17,5 Mio. wieder positiv.
Es besteht auf dieser Grundlage kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist. Aus Sicht der SdK e.V. ist ihm daher die Entlastung zu erteilen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr den Neuausrichtungskurs weiter voran getrieben. Es ist davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat dabei seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Der Aufsichtsrat tagte in insgesamt 8 Sitzungen.
Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Die SdK e.V. stimmt der Wahl der PricewaterhouseCoopers AG, Frankfurt am Main, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu.
Es bestehen keine Zweifel an der dafür erforderlichen Unabhängigkeit.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2012, Ausschluss des Bezugsrechts, Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und des Bedingten Kapitals 2009 und entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 4

Zustimmung
Begründung: Mit der Möglichkeit von Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen kann die Gesellschaft eine langfristige Finanzierung unabhängig von Kreditinstituten schaffen und im Vergleich mit Krediten oder üblichen Anleihen Zinskosten verringern. Dies ist im Hinblick auf den (weiteren) Finanzierungsbedarf der Gesellschaft interessengerecht.
Der Ausschluss des Bezugsrechts ist – nach dem Beschlussvorschlag der Verwaltung - davon abhängig, dass die auszugebenden Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten. Das Bezugsrecht kann auch ausgeschlossen werden, um den Inhabern / Gläubigern von Options- und Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach Ausübung dieser Rechte bzw. nach Erfüllung dieser Pflichten zustünden.
Diesen Bedingungen kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich soll ein eventueller Überschuss an Liquidität dazu verwendet werden, Dividenden an die Aktionäre auszuschütten und nicht dazu, eigene Aktien zu erwerben.
Gerade im Hinblick auf die vorgeschlagene Gewinnverwendung, wonach die Aktionäre nicht an dem Bilanzgewinn 2011 partizipieren sollen, kann diesem Beschlussvorschlag nicht zugestimmt werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.