Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.05.12



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Hauptversammlung der Vossloh AG am 23.05.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Zusammengefassten Lageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Bei einem Ergebnis je Aktie von 4,28 Euro sollen 2,50 Euro Dividende gezahlt werden. Das sind 58,41% des Konzernbilanzgewinns und liegt damit an der oberen Grenze der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Durch Verzögerungen von Projekten in China und Russland ist der Umsatz auf 1.197,2 Mio. Euro, bzw.11,4% und das Ergebnis auf 55,7 Mio. Euro bzw. 42,8% zurückgegangen. Auch die nicht erwartete Nachfrageschwäche in den europäischen Kernmärkten führten zu einer rückläufigen Geschäftsentwicklung.
Nach Prüfung vorhandener Quellen ist festzustellen, dass keine schwerwiegenden Managementfehler gemacht worden sind. Daher kann der Vorstand auch entlastet werden.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der AR hat einen umfassenden und aussagekräftigen Bericht vorgelegt aus dem hervorgeht, dass er seine Kontroll- und Beratungsfunktion gewissenhaft, verantwortungsvoll und in kritischer Distanz durchgeführt hat. Er scheint vollständig zu sein und gibt ein gutes Bild von der Arbeit des AR und der Ausschüsse wider. Die Darlegung ist so transparent, dass die Aussagen nachvollziehbar sind.
Die Anwesenheitsquote bei den Sitzungen wird angegeben, und eine Effizienzprüfung ist vorgenommen worden.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts

Zustimmung
Begründung: Gegen die Bestellung der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.