Hauptversammlung der Nordex SE am 5.6.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011, des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4; 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Ablehnung
Begründung: Nordex ist im Gj. 2011 mit einem Vorsteuerverlust von 48 Mill. EUR tief in die roten Zahlen gerutscht. Verwiesen wird u.a. auf Preisdruck, Unterauslastung in Asien sowie Anlaufverluste im Bereich Offshore. Es haben sich in der Folge alle Kennziffern deutlich verschlechtert. Im Kerngeschäft \"Onshore Europa\" blieb Nordex zwar in den schwarzen Zahlen, konnte aber die Verluste der Sparten Asien und Offshore nicht ausgleichen.
Die SdK hat bisher weitgehend alle Höhen und Tiefen, die Nordex seit dem Börsengang in 2001 durchschritten hat, wohlwollend begleitet, aber die abrupten Kehrtwendungen im Falle China und Offshore beunruhigen und beeinträchtigen das Vertrauen in die Führung des Unternehmens. Der Vorstand erfreute sich zudem an einem kräftigen Vergütungssprung in 2011.
Die Analyse des neuen, seit Januar amtierenden Vorstandsvorsitzenden, dass \" Nordex in der Vergangenheit versucht hat, zu viele Dinge gleichzeitig zu tun!\" bringt es auf den Punkt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung: Es gelten die gleichen Gründe und Bedenken wie unter TOP 2.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl des bisherige AP PricewaterhouseCoopers AG, Hamburg, besteht im Prinzip kein Einwand. Allerdings ist zu klären, warum in der Honoraraufstellung für 2011 von Gesamt 333 EUR 135 = 40,5% für ungewöhnlich hohe \"sonstige Leistungen\" ausgewiesen werden und warum der AP dafür herangezogen wurde.
Zur Beurteilung der Unabhängigkeit des AP zieht die SdK als Maßstab heran, dass die Beratungshonorare 25% der Prüfkosten nicht überschreiten und unterstützt im übrigen Bestrebungen im politischen Raum, die eine strikte Trennung zwischen Prüfung und Beratung anstreben, da auf diese Weise die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung gestärkt wird.
Die signalisierte Zustimmung ist somit abhängig von den Antworten auf obige Themen.
TOP 5
Satzungsänderung zur Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Vorschlag, die feste Vergütung von EUR 15.000 auf EUR 25.000 zu erhöhen (und damit eine Anpassung an Umfang der Verantwortung und den tatsächlichen Arbeitsaufwand vorzunehmen), aber dafür die erfolgsorientierte Vergütung, die sich an der Ebit-Marge orientiert, zu streichen, deckt sich mit der Auffassung der SdK von einer zeitgemäßen Aufsichtsratvergütungsstruktur.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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