Hauptversammlung der KSB Aktiengesellschaft am 16.5.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KSB Aktiengesellschaft nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB sowie § 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung
Begründung:
Die SdK fordert eine Ausschüttungsquote von 40 – 60% des Konzernjahres-überschusses. Der Konzernjahresüberschuss beträgt Euro 40,95 für die Stammaktie und Euro 41,21 für die Vorzugsaktie. Die vorgeschlagenen Ausschüttungen von Euro 12,00 für die Stammaktie und Euro 12,26 für die Vorzugsaktie entsprechen knapp 30% des Konzernjahresüberschusses, also weniger als von der SdK gefordert.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung:
Die anhaltende Finanzkrise und die Umbesinnung bei der Energieerzeugung aufgrund der Fukushima-Tragödie wirken sich noch immer negativ auf das Geschäft des Unternehmens aus. Trotzdem konnte das Unternehmen expandieren und Gewinn erwirtschaften. Alle Zahlungsausgänge konnten in vollem Umfang aus dem operativen Cashflow bestritten werden. Der Vorstand hat eine ordentliche Arbeit geleistet und aus Sicht der SdK seine nach Satzung und Gesetz vorgesehenen Pflichten erfüllt. Die Aktionäre werden am Erfolg des Unternehmens beteiligt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung:
Es gibt keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen würden. Aus Sicht der SdK ist der Aufsichtsrat seinen Überwachungs- und Prüfpflichten nachgekommen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
Zustimmung
Begründung:
Gegen die Bestellung des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken. Sollten allerdings die sog. sonstigen Bestätigungsleistungen nicht jahresabschlussbezogen sein und dadurch die Honorarquote der Leistungen außerhalb der Jahresabschlussprüfung auf über 25% gemessen am Prüfungshonorar ansteigen, wäre die Beschlussvorlage seitens der SdK abzulehnen.
Grundsätzlich und prinzipiell fordert die SdK – ebenso wie die EU-Kommission – die Trennung von Prüfung und sonstigen Leistungen, um einerseits zu verhindern, dass die Prüfer ihre eigenen Leistungen prüfen und damit die Unabhängigkeit zu gewährleisten, andererseits soll aber auch ein „Honorardumping“ bei den Prüfungsleistungen verhindert und damit einer Qualitätserosion begegnet werden.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung:
Gegen die vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keinerlei Bedenken.
TOP 7
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung für Mitglieder des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung:
Grundsätzlich fordert die SdK ein Vergütungssystem mit ausschließlich fixen Bezügen. Insofern wird es bedauert, dass die Verwaltung den Anlass der nicht zu kritisierenden Erhöhung im Übrigen, nicht genutzt hat, das Gesamtsystem zu reformieren.
Darüber hinaus bezweifelt die SdK aber auch die Regelungsschärfe und Konfliktfreiheit der nunmehr als Beschluss vorgeschlagenen Veränderung. Die Frage, welche Tätigkeiten noch als ordentliche und welche als sog. Sondertätigkeiten, die dementsprechend gesondert zu honorieren sind, zu qualifizieren sind, dürfte bereits schon jetzt Streitigkeiten vorprogrammieren.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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