Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.05.12



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Hauptversammlung der Leoni AG am 16.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte für die LEONI AG und den Konzern, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bzw. § 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung soll von € 0,70 (Vorjahr) auf € 1,50 je Stückaktie erhöht werden. Die Dividende entspricht wieder rund einem Drittel des Jahresüberschusses. Vor dem Hintergrund der weiteren Expansionspolitik stimmen wir dem Dividendenvorschlag zu.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Konzernumsatz stieg 2011 um 25% auf das Rekordniveau von € 3,7 Mrd. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern erhöhte sich sogar um 81%. Diese Ertragssteigerung war nur möglich, weil der Vorstand die Strukturen in den Vorjahren erfolgreich gestrafft hatte. Die Leistung des Vorstandes ist tadellos.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats und die veröffentlichten hervorragenden Geschäftszahlen 2011 lassen darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben und seine Kontrollfunktion gewissenhaft erfüllt hat.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich ist die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Unternehmen geeignet. Im Hinblick auf die hohen Honorare außerhalb der Abschlussprüfung, insbesondere für Steuerberatungsleistungen, lehnt die SdK den Wahlvorschlag ab. Die SdK fordert zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2011, über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die entsprechende Änderung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Zwar ist erfreulich, dass die AG der Kritik aus dem vergangenen Jahr Rechnung getragen hat und den Umfang des Bezugsrechtsausschlusses bei Sacheinlagen deutlich eingeschränkt hat. Dennoch bewegt sich das genehmigte Kapital mit einem maximalen Umfang von 50 % (mit Bezugsrecht) weit außerhalb der von der SdK akzeptierten Grenzen. Die Gesellschaft legt dabei konkret nicht dar, warum so kurzfristig (vor der nächsten HV) und in dieser Höhe Kapitalbedarf entstehen könnte, so dass die besonderen Voraussetzungen, die eine Abweichung von dieser SdK-Abstimmungsrichtlinie rechtfertigen könnten, nicht ersichtlich sind.
Zudem ergibt sich aus der Kombination mehrerer Bezugsrechtsausschlussgründe die Möglichkeit, Altaktionäre bei Kapitalerhöhungen ≥ 20 % des Grundkapitals von ihrem Bezugsrecht auszuschließen. Dem kann nicht zugestimmt werden, soweit die Begründung lediglich auf Standardformulierungen basiert.

TOP 7
Neuwahl des Aufsichtsrates

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl bzw. Neuwahl der vorgeschlagenen Personen sprechen würden.

TOP 8
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung

Zustimmung
Begründung: Der Satzungsänderung kann zugestimmt werden, da die Änderung keine Einschränkung für die Aktionäre darstellt.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.