Hauptversammlung der Pfeiffer Vacuum AG am 22.5.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pfeiffer Vacuum Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011. Vorlage des Lageberichtes für die Pfeiffer Vacuum Technology AG und den Pfeiffer Vacuum Konzern, des Berichts des Vorstands über die Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Dividende soll von 2,90 auf 3,15 Euro pro Aktie gesteigert werden. Dies sind 75 % des Gewinns pro Aktie.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Durch den Zusammenschluss mit adixen und Trinos ist Pfeiffer Vacuum zum Komplettanbieter geworden. Allerdings wurde auch eine Abhängigkeit von der zyklischen Halbleiterindustrie geschaffen, was sich auf die Stabilität der künftigen Erträge auswirken dürfte. Dennoch ist es 2011 gelungen, Umsatz, Betriebsergebnis und Gewinn zu steigern, allerdings zu Lasten der Marge. Die Eigenkapitalrentabilität liegt bei guten 14,8 Prozent, die Eigenkapitalquote bei über 50 %.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Während des Geschäftsjahrs 2011 hat der Aufsichtsrat in sechs Sitzungen beratend und Aufsicht führend die geschäftliche Entwicklung mit dem Vorstand eingehend erörtert. Außerhalb der Aufsichtsratssitzungen hat sich der Vorsitzende in Gesprächen mit dem Vorstand ständig über die wesentlichen Geschäftsvorgänge informiert und drei Ausschüsse hatten mehrere Sitzungen. Schwerpunkt der Aufsichtsratssitzungen war neben dem allgemeinen Geschäftsgang und der strategischen Ausrichtung des Unternehmens die Integration von adixen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Der Anteil der Leistungen des Prüfers außerhalb der Abschlussprüfungsleistungen liegt bei rd. 25 %. Dies ist vor dem Hintergrund der im Jahr 2011 erstmals konsolidierten adixen Gesellschaften zu sehen und aus Sicht der SdK in Ordnung.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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