Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.06.12



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Hauptversammlung der FHW Fernheizwerk Neukölln AG am 7.6.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 mit dem Lagebericht, mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Es wird der gesamte Bilanzgewinn ausgeschüttet (2/3 des Jahresüberschusses). Zwingende Investitionsvorhaben werden nach derzeitigem Kenntnisstand durch die hohe Ausschüttungsquote nicht beeinträchtigt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: 2011 war für die Gesellschaft ein solides Geschäftsjahr in dem es (nur) zu witterungsbedingten Umsatzeinbußen kam. Die zeitgemäße Umstellung auf regenerative Energiequellen und KWK liegt voll im Plan.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten zur Überwachung und Beratung des Vorstandes im Geschäftsjahr 2011 nachgekommen.

TOP 5
Neuwahl des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Alle bisherigen Aktionärsvertreter stehen zur Wiederwahl. Die Kontinuität der erfolgreichen Arbeit spricht für die Wahlvorschläge. Internationale Diversifikation spielt im Geschäftsmodell eine untergeordnete Rolle. Allerdings ist kritisch anzumerken, dass eine geschlechterspezifische Diversifikation nicht umgesetzt wurde.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Knapp ein Drittel der Prüfervergütung fällt auf sonstige Bestätigungsleistungen. Vorbehaltlich einer genaueren Erläuterung auf der Hauptversammlung erfolgt daher die Zustimmung zur Neuwahl. Eine Ablehnung erfolgt, soweit diese sonstigen Bestätigungsleistungen Beratungsleistungen umfassen, die aufgrund ihres Anteils an der Gesamtvergütung die Unabhängigkeit des Prüfers gefährden könnten.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.