Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 10.05.12



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der GBW AG am 10.05.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2011, des Konzernabschlusses 2011 und der Lageberichte für die GBW AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Berichts des Aufsichtsrates

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,12 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von ca. 34,3%. Diese Ausschüttungsquote entspricht nicht der Forderung der SdK, welche eine Ausschüttung in Höhe von 40-60% fordert. Aufgrund des besonderen Geschäftsmodells und der generellen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erscheint diese aber noch angemessen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand konnte den NAV, Umsatz und Ergebnis der Gesellschaft in 2011 gegenüber dem Vorjahr steigern. Die Aktionäre profitieren ebenfalls von einer gegenüber dem Vorjahr erhöhten Dividende. Ferner scheint die Gesellschaft durch den Verkauf von Wohnungen in Randlagen und die Investitionen in prosperierenden Räumen wie München bestens für die Zukunft aufgestellt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt vier Sitzungen und in ständigen Gesprächen mit den Verantwortlichen die Arbeit des Vorstands im zurückliegenden Geschäftsjahr überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern

TOP 5
Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der GBW AG und der GBW Franken GmbH

Zustimmung.
Begründung: Der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages führt zur steuerlichen Organschaft und bringt der Gesellschaft Vorteile durch die steuerliche Verrechnung von Gewinnen und Verlusten.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung.
Begründung: Die SdK lehnt den Beschlussvorschlag aufgrund einer aus Sicht der SdK dann zu opulenten Sacheinlagemöglichkeit ab. Mit Blick auf alle Kapitalvorratsbeschlüsse akzeptiert die SdK lediglich Ermächtigungen im Umfang von insgesamt 10% des aktuellen Grundkapitals bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage und unter Bezugsrechtsausschluss.

TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung.
Begründung: Die KPMG AG gehört zu den führenden vier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Die fachliche Expertise sprechen für die Wahl von KPMG zum Abschlussprüfer der GBW Immobilien AG.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.