Hauptversammlung der Rheinmetall AG am 15.5.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung.
Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt erneut unterhalb der von der SdK geforderten Mindestgrenze, sie ist sogar noch abgesenkt worden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung.
Begründung: Das Gesamtergebnis, insbesondere die starke Entwicklung des Bereichs Automotive, stellen eine überzeugende Leistung des Vorstandes dar. Dass die - sehr hohe - Rendite des Bereiches Defence etwas zurückgegangen ist, stellt vor diesem Hintergrund momentan eher ein Luxusproblem dar.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand mit überzeugender Schwerpunktsetzung kontrolliert und beraten.
TOP 5
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre
Zustimmung.
Begründung: Das Kandidatentableau überzeugt insgesamt und begegnet keinen Einwänden. Die Anmerkung, dass Rheinmetall durchaus auch die Einbeziehung eines dezidierten Streubesitzvertreters ins Auge fassen könnte, drängt sich allerdings auf.
TOP 6
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung.
Begründung: Rheinmetall entkoppelt - dies im Sinne einer langjährigen SdK-Forderung - die Vergütung des Aufsichtsrates von variablen Elementen. Das ist gut und richtig. Dass diese Neugestaltung nicht zu einer massiven Anhebung des Vergütungsniveaus missbraucht wurde, wie in der jüngsten Vergangenheit bei prominenten anderen Unternehmen beobachtet, ist ebenfalls positiv zu vermerken.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Ablehnung.
Begründung: Die vorgeschlagene Gesellschaft prüft schon seit Jahrzehnten bei Rheinmetall. Ein Wechsel ist überfällig.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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