Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.05.12



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Hauptversammlung der Dierig Holding AG am 22.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2011 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes.

Zustimmung
Begründung: Angesichts eines Bilanzgewinns von gut 930 TEUR und einem Jahresüberschuss von 1,12 Mio. Euro hält die SdK die Dividendenausschüttung für sachgerecht.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011.

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand kann auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurückblicken:

- der Jahresüberschuss erreichte 1,12 Mio. Euro (VJ 980 TEUR)
- die Eigenkapitalquote blieb stabil bei etwa 24%

Der Ausblick ist positiv, es sind Ergebnis- und Umsatzsteigerungen zu erwarten. Die Wachstumspotenziale betreffen mit Teilbereichen des Textilgeschäfts und auch den Immobilienaktivitäten beide Standbeine des Unternehmens.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011.

Zustimmung
Begründung: Die strategische Ausrichtung ist überzeugend. Die Berichterstattung zeigt eine ordnungsgemäße Ausübung der obliegenden Pflichten.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012.

Zustimmung
Begründung: Gegen die Bestellung des Wirtschaftsprüfers bestehen keine Bedenken. Allerdings konnte nicht geklärt werden, wie lange der Wirtschaftsprüfer die Gesellschaft schon prüft; dies wird auf der HV geklärt. Sollte er die Gesellschaft schon mehr als 10 Jahre prüfen, erfolgt Ablehnung.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.