Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 31.05.12



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Hauptversammlung der Amadeus Fire AG am 31.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das Geschäftsjahr 2011 sowie des gemeinsamen Lageberichts für die Amadeus FiRe AG und den Amadeus FiRe Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Die Ausschüttungsquote beträgt rd. 50 %

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Der nur aus zwei Mitgliedern bestehende Vorstand steuert das Unternehmen jedes Jahr zu neuen Erfolgen. Umsatz, EBIT und Dividende steigen schon seit Jahren kontinuierlich.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Der paritätisch aus Arbeitgeber – und Arbeitnehmervertretern besetzte Aufsichtsrat hielt 6 Sitzungen ab, dazwischen tagten Ausschüsse. Alle relevanten Bereiche wurden so fortlaufend durch den Aufsichtsrat kontrolliert.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung.
Begründung: Gegen die Bestellung des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken. Die Tätigkeit erstreckte sich im Wesentlichen auf die Prüfung des Jahresabschlusses.

TOP 6
Nachwahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung.
Begründung: Aus Altersgründen hat der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2011 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 12. Januar 2012 Herrn Dr. Karl Graf zu Eltz befristet bis zur Hauptversammlung am 31. Mai 2012 bestellt. Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag des Personalausschusses vor, das Mandat durch Wahl zu verlängern. Herr Dr. Karl Graf zu Eltz ist Unternehmensberater und durch seine Expertise eine Bereicherung für das Gremium.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.