Hauptversammlung der SMA Solar Technology AG am 22.5.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 nebst Lagebericht der SMA Solar Technology AG, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 nebst Konzernlagebericht, sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 und Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Bezogen auf das HGB-Ergebnis ergibt sich zwar lediglich eine Ausschüttungsquote von 33,8%. Damit liegt der Dividendenvorschlag unterhalb der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von 40-60% des Konzernüberschusses, was jedoch vor dem Hintergrund der unsicheren Entwicklung des Solarmarktes und dem Interesse des Unternehmens an einem hohen Liquiditätspolster gerade noch akzeptabel erscheint.
TOP 3
Beschlussfassung über die Einzelentlastung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Konzernüberschuss aus dem Vorjahr konnte nicht gehalten werden. Dennoch ist es dem Vorstand vor dem Hintergrund der unsicheren Branchensituation gelungen, dass Unternehmen in der Gewinnzone zu halten und seine finanzielle Solidität nicht zu gefährden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Einzelentlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Trotz des aus Sicht der SdK verbesserungswürdigen Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats –ca. 55 % der Gesamtvergütung entfallen auf variable Gehaltsbestandteile – ist der Aufsichtsrat seinen Überwachungs- und Prüfpflichten nachgekommen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2012
Zustimmung
Begründung: Gegen die Deloitte & Touche GmbH liegen keine Einwände vor.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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