Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.05.12



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Hauptversammlung der IVG Immobilien AG am 15.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses der IVG Immobilien AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2011 abgelaufene Geschäftsjahr 2011, des Lageberichts der IVG Immobilien AG und des Konzerns für das am 31. Dezember 2011 abgelaufene Geschäftsjahr 2011 sowie Vorlage der nachstehend genannten Unterlagen

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung
Begründung: Das Jahresergebnis 2011 der Gesellschaft hat sich weiterhin stark verschlechtert (Umsatz -37%, EBIT -83%, Eigenkapital -10%).

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Das Jahresergebnis 2011 der Gesellschaft hat sich weiterhin stark verschlechtert. Es sind keine Anzeichen im Bericht über das Geschäftsjahr zu finden, dass der Aufsichtsrat die Arbeitsweise des Vorstandes zu korrigieren versuchte.

TOP 4
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Ablehnung
Begründung: Der Vorschlag könnte zu Interessenkonflikten führen, wenn es um die Finanzierung der Gesellschaft geht.

TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Aktualisierung des Geschäftszweckes macht Sinn.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals II, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Änderung von § 3 Abs. 2 der Satzung

Ablehnung
Begründung: Die vorgeschlagene Möglichkeit, das Grundkapital um bis zu 50% zu erhöhen, führt zur Verwässerung des Wertes der Altaktien. Ebenso ist der mögliche Ausschluss des Bezugsrechtes abzulehnen. Beides schädigt die Altaktionäre. Auch die vorgesehene Möglichkeit der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ist abzulehnen: die IVG braucht Cash aber keine hypothekenbelastete zusätzliche Sachwerte.

TOP 7
Ausschluss der Anrechnung der im Februar 2011 erfolgten Kapitalerhöhung auf die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen der Hauptversammlung 2010

Ablehnung
Begründung: Auch dieser Beschluss führte nur zu einer weiteren Kapitalverwässerung und schädigte die freien Aktionäre.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts (Ermächtigung 2012); Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2012; Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen der Hauptversammlung 2007 und 2010 und Aufhebung des Bedingten Kapitals 2007 und 2010; entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die Ausgabe weiterer Wandel- und Optionsschuldverschreibungen verwässern den Wert der Altaktien weiter, ganz besonders bei den Aktionären, die vom Bezug dieser Finanzinstrumente ausgeschlossen werden sollen.

TOP 9
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2012

Enthaltung
Begründung: Bei der Gesellschaft wäre der Wechsel des langjährigen Abschlussprüfers angebracht, auch um vielleicht neue Gesichtspunkte im Bereich der Bewertung von Immobilien zum Ansatz zu bringen. Diese Bewertungen wurden in den letzten Jahren immer wieder von Aktionären auf ihre Stichhaltigkeit hin bezweifelt.

TOP 10
Beschlussfassung über die Zustimmung zu Beherrschungsverträgen zwischen der IVG Immobilien AG und drei Tochtergesellschaften

Zustimmung
Begründung: Solche Beherrschungsverträge vereinfachen die Verwaltung, können zur Kostensenkung und zur Steueroptimierung dienen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.