Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.05.12



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Hauptversammlung der BMW Bayerische Motoren Werke AG am 16.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts und des mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 und §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Zustimmung
Begründung: Mit der Dividendenerhöhung erhalten die Aktionäre einen angemessenen Anteil am Erfolg des abgelaufenen Geschäftsjahres.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands.

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Jahr äußerst erfolgreich gearbeitet

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.

Zustimmung
Begründung:
Der AR hat seine Überwachungstätigkeit erfolgreich ausgeübt.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers.

Ablehnung
Begründung: An der grundsätzlichen Geeignetheit der KPMG für die Übernahme der JAP bestehen keine Zweifel. Die Ablehnung erfolgt allerdings, weil der Anteil des Honorarvolumens aus Nichtprüfungsleistungen 25 % des Gesamthonorarvolumens übersteigt und somit die Gefahr einer etwaig fehlenden hinreichenden Unabhängigkeit nicht auszuschließen ist.

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder für Geschäftsjahre ab dem 01. Januar 2011.

Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich bestehen - mit Ausnahme der Regelungen zur Altersversorgung - keine wesentlichen Einwendungen gegen das Vergütungssystem. Allerdings lehnt die SdK grundsätzlich vom Unternehmen finanzierte Altersversorgungen für den Vorstand ab, weshalb die Zustimmung nicht erteilt werden kann.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.