Hauptversammlung der Uzin Utz AG am 15.5.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2011, der Lageberichte der Uzin Utz AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 und der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2011
Ablehnung
Begründung: Eine Reduzierung der Dividendenhöhe, wenn auch nur um 5 Eurocent ist in keiner Weise gerechtfertigt. UZIN UTZ hat eine erfreuliche Umsatzsteigerung in 2011 erzielt, der Jahresüberschuss liegt insgesamt nur knapp unter Vorjahr, dies aber nicht wegen geringerer Erlöse, sondern bedingt in den außerordentlichen Aufwendungen anlässlich des 100jährigen Bestehens des Unternehmens und den damit verbundenen Aufwendungen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Eine saubere Unternehmensleistung trotz drastisch gestiegener Rohstoffpreise und schwierigerer Marktbedingungen, die die uneingeschränkte Anerkennung verdient.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: Wenn auch der Aufsichtsrat seiner Kontroll- und Beratungsfunktion offensichtlich gerecht geworden, der Bericht auch schlüssig ist und die Arbeit des Aufsichtsrates gut nachzuvollziehen ist, so fehlen konkrete Aussagen zur Gestaltung der Vergütung des Vorstands. Siehe auch TOP 6.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Neben dem Honorar für die Jahresabschlussprüfung in Höhe von 101 TEUR wurden lediglich 5 TEUR für allgemeine Beratungsleistungen und Steuerberatung aufgewendet. Es wird aber trotzdem empfohlen, diese künftig in einer Fußnote zu definieren, um sie entsprechend zuordnen zu können.
TOP 6
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung: Alles, wie im Vorjahr bereits gehabt – und auch moniert. Die Vorstandsverträge wurden zwar überarbeitet, die Aussagen zur Gestaltung hinsichtlich fixem und variablen Anteil, mehrjähriger Bemessungsgrundlage sowie ggf. Kürzungen und Höchstbeträgen beim variablen Anteil sind hier nur sehr allgemein gehalten und so überhaupt nicht nachvollziehbar und zu bewerten.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmunen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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