Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 11.05.12



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Hauptversammlung der Fraport AG (Flughafen Frankfurt am Main) am 11.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Mit einer Ausschüttungsquote von ca. 47% des Konzernjahresüberschusses als Dividende entspricht die Gesellschaft den Erwartungen der SdK. Darüber hinaus scheint auch die Liquiditätslage eine derartige Ausschüttung zuzulassen. Allerdings muss auf der HV zum einen der signifikante Rückgang der liquiden Mittel (kurzfristigen Vermögenswerte), insbesondre der überproportionale Rückgang der Position \"Zahlungsmittel\" sowie die signifikante Verschlechterung der \"Gearing Ratio\" hinterfragt werden. Auch sind die Auswirkungen der Nachtflugverbotsentscheidung auf die Ertrags- und Liquiditätslage der Gesellschaft zu hinterfragen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ein gutes Ergebnis vorweisen können. Hierbei sind nicht nur in fast allen Segmenten die Umsatzerlöse gestiegen, sondern auch die Margen verbessert worden. Allerdings erstaunt, daß gerade in den Segmenten \"Retail & Real Estate\" sowie \"External Activities & Services\" die Margen signifikant rückläufig sind. Darüber hinaus gilt es zu hinterfragen, welcher Anteil/Teil der Umsatzerlöse und damit des Ergebnisses auf eine Veränderung (=Erhöhung) des Konsolidierungskreises zurückzuführen ist. Jedenfalls ist das EBIT und das EBT auf AG-Ebene deutlich weniger gestiegen als auf Konzernebene, der AG-Jahresüberschuss ist sogar im Vorjahresvergleich um ca. 23,56% zurückgegangen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Es wird Einzelentlastung beantragt.
Zustimmung / Ablehnung

Begründung:

• Der Aufsichtsrat ist seinen Verpflichtungen nachgekommen, hat insbesondere die richtigen Schwerpunkte gesetzt, wobei wiederum - sachgemäß - nicht aufgrund der enormen Kapitalbindung die neue Landebahn (Inbetriebnahme) mit allen verbundenen Aspekten einen Fokus bildete. Kritikpunkt bleibt nach wie vor die Entwicklungssystematik der Vorstandsgehälter, die fast linear zur Entwicklung des EBITs und des EBTs wachsen, wohingegen das AG-/Konzernergebnis, welches Bemessungsgrundlage für die Partizipation der Aktionäre ist, um fast 10% rückläufig ist. Ein derartiges Auseinanderlaufen ist nicht sachgerecht.

• Der Entlastung der AR-Mitgliedes Dr. Manfred Bischoff kann nicht zugestimmt werden. Die ordentliche Beendigung des Mandates von Hrn. Dr. Bischoff wäre nach der HV 2013 gewesen. Die Übernahme des AR-Mandates ist nicht nur Recht und Ehre, sondern auch ehrenvolle Verpflichtung. Dem widerspricht es, die Dauer des Mandates in die eigene Willfährigkeit zu stellen. Besondere Gründe für die vorzeitige Beendigung des Mandates, insbesondere in Anbetracht der relativ kurzen Restdauer sind nicht ersichtlich.

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: : Die seitens des Abschlussprüfers erbrachten Steuerberatungsleistungen machen ca. 22% gemessen am Honorar des Abschlussprüfers aus. Zwar fordert die SdK - ebenso wie die EU-Kommission - eine strikte Trennung von Prüfung und sonstigen Tätigkeiten, jedoch akzeptiert die SdK für solche sonstigen Leistungen einen Honoraranteil von 25% gemessen am Abschlussprüferhonorar. Allerdings forderte die SdK die Gesellschaft auf, die Erbringung von Steuerberatungsleistungen, die aus Sicht der SdK eine besondere Gefahr für die Unabhängigkeit darstellen, umgehend einzustellen, zumal da es für die Beauftragung des Abschlussprüfers mit der Erringung inländischer Steuerberatungsleistungen keinerlei gesetzlichen Zwang gibt.
Bei dieser Beurteilung sind die sog. \"anderen Bestätigungsleistungen\" zunächst außer Betracht geblieben. Sollte sich auf der HV herausstellen, dass diese Leistungen ganz oder teilweise keine zwingende und unmittelbare Anknüpfung im Jahresabschluss haben und dadurch die Honorarquote für die Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung über 25% ansteigen, wird die SdK dem Beschlussvorschlag die Zustimmung verweigern.

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 12 der Satzung zur Vergütung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft behält die begrüßenswerte ausschließlich fixe Vergütung bei. Die Anhebung entspricht dem schon seit längerem gestiegenem Arbeitsumfang und hält sich nach Auffassung der SdK in eher bescheidenen Grenzen. Etwas kritischer sieht die SdK das Instrument des Sitzungsgeldes. Einerseits ist es sicherlich ein monetäres Steuerungselement, um eine möglichst hohe Sitzungsquote zu erreichen. Andererseits gehört die Sitzungsteilnahme zu den geborenen Aufgaben eine AR-Mitgliedes, zu deren Wahrnehmung man die AR-Mitglieder nicht noch motivieren müssen sollte.

TOP 7
Wahl zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: Die fachliche Eignung kann aufgrund mangelnder Angaben nicht nur nicht belastbar, sondern nicht einmal annähernd beurteilt werden. Bedauerlicherweise ahmt die Gesellschaft die gute Verhaltensweisen anderer Gesellschaften, die im Vorfeld der HV den Aktionären einen Kurzlebenslauf, aus dem die fachliche Eignung beurteilt werden kann, zur Verfügung stellen, nicht nach. Sollten die entsprechenden Informationen auf der HV erteilt, der Identifikations- und Auswahlprozess plausibel dargelegt und die fachliche Eignung plausibel bejaht werden können, wird die SdK der Beschlussvorlage zustimmen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.