Hauptversammlung der Dyckerhoff AG am 9.5.2012.
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 mit den Lageberichten für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Erhöhung der Dividende um 60% auf 0,80 € je Aktie vor, was eine Ausschüttungsquote von 50% ergibt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Nach dem schwierigen Geschäftsjahr 2010 konnte eine Verbesserung der Unternehmenskennzahlen erreicht werden. Bei stagnierender Gesamtvergütung hat der Vorstand eine Erhöhung der Dividende vorgeschlagen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Dem detaillierten Bericht des Aufsichtsrats ist zu entnehmen, dass der AR seiner Aufgabe der Kontrolle und Beratung des Vorstands umfänglich nachgekommen ist. Auch hat der AR zu einer guten Unternehmensführung beigetragen, indem er, zur bisherigen Beschränkung auf eine fixe Vergütung, seit 2011 diese Vergütung auch noch individuell ausweist, obwohl der Streubesitz nur noch 2 Prozent der Stammaktien und gut 11 Prozent der Vorzugsaktien beträgt.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten während des Geschäftsjahres 2012
Zustimmung
Begründung: Gegen die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer von Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben wir keine begründeten Bedenken.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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