Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.05.12



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Elmos Semiconductor AG am 8.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts des Vorstands für die ELMOS Semiconductor Aktiengesellschaft und des Lageberichts für den Konzern (jeweils einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB und des erläuternden Berichts zu den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess nach § 289 Abs. 5 bzw. § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Der Vorschlag sieht eine Anhebung der Dividende von 20 auf 25 Cent vor. Damit werden ca. 25 % des Konzerngewinns ausgeschüttet. Obwohl die Ausschüttungsquote damit unter den von der SdK geforderten 40-50 % liegt, wird dem Tagesordnungspunkt zugestimmt, da es sich bei Elmos um ein reines Technologieunternehmen handelt, das einen hohen Investitionsbedarf aufweist. Da Elmos in der Vergangenheit gezeigt hat, dass die hohe Investitionsquote auch zu einem entsprechenden Wachstum führt, ist in diesem Fall auch eine Ausschüttungsquote von 25 % zustimmungsfähig.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die eigenen Ziele übertroffen und die Gesellschaft durch strategische Partnerschaften und Investitionen ordentlich für die Zukunft aufgestellt, weshalb die Entlastung erteilt wird.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats hat dieser seine Beratungs- und Aufsichtspflichten ordnungsgemäß erfüllt, weshalb Entlastung erteilt wird.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2012

Ablehnung
Begründung: Einer Wiederwahl von Ernst & Young zum Abschlussprüfer kann nicht zugestimmt werden, da der Umfang der sonstigen Beratungsleistungen iHv € 409.000,00 die Prüfungsleistungen iHv € 211.000,00 deutlich übersteigt. damit ist eine Unabhängigkeit der Prüfungsleistung nicht mehr gewährleistet, da der Prüfer in einem erheblichen Umfang seine eigene Beratungsleistungen prüfen müsste. Es wird angeregt, dass die sonstigen Leistungen einen Umfang von 25 % der Prüfungsleistungen nicht übersteigen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 9 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht nach wie vor die Zahlung variabler Vergütungsbestandteile an den Aufsichtsrat vor. Dieses lehnt die SdK zur Vermeidung eines Interessengleichlaufes zwischen Vorstand (Überwachtem) und Aufsichtsrat (Überwacher) seit Jahren ab.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.