Hauptversammlung der Hugo Boss AG am 3.5.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 und des Lageberichts der HUGO BOSS AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Die SdK begrüßt grundsätzlich eine hohe Ausschüttungsquote, solange dies nicht die Solidität und Handlungsfähigkeit des Unternehmens gefährdet. Trotz einer Ausschüttungsquote von ca. 70% konnte und kann das Boss Eigenkapital weiter gestärkt werden, so dass die EK-Quote von 36% (nach 27% in 2010) auch im laufenden Jahr weiter ansteigen sollte und damit genügend Spielraum für Investitionen und weiteres Wachstum bietet. Die Nettoverschuldung fiel trotz der hohen Ausschüttung in 2011 von EUR 201 Mio auf EUR 149 Mio und kann weiter sinken.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Die Hugo Boss AG ist nicht nur schnell aus der Krise gekommen, sondern hat auch erfolgsversprechende Weichen gestellt und damit die Basis für weiteres Wachstum gelegt: Ausbau des eigenen Einzelhandels, Stärkung der Präsenz in Asien, speziell China, und solide Finanzierung der (rückläufigen) Verschuldung. Damit konnte in 2011 nicht nur der Umsatz um 19%, sondern auch die Ergebnisse überproportional (EBITDA + 34%, Jahresüberschuss, +54%) gesteigert werden. Dem Vorstand ist deswegen das Vertrauen auszusprechen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Die Hugo Boss AG ist nicht nur schnell aus der Krise gekommen, sondern hat auch erfolgsversprechende Weichen gestellt und damit die Basis für weiteres Wachstum gelegt: Ausbau des eigenen Einzelhandels, Stärkung der Präsenz in Asien, speziell China, und solide Finanzierung der (rückläufigen) Verschuldung. Damit konnte in 2011 nicht nur der Umsatz um 19%, sondern auch die Ergebnisse überproportional (EBITDA + 34%, Jahresüberschuss, +54%) gesteigert werden. Der AR scheint seinen Kontrollpflichten umfassend nachgekommen zu sein.
TOP 5
Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Anpassung der Satzung und von Hauptversammlungsbeschlüssen
Zustimmung
Begründung: Nach Auffassung der SdK sind Namensaktien ein geeignetes Instrument zur Pflege der und Kontaktaufnahme mit den Aktionären.
TOP 6
Beschlussfassung über die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien und entsprechende Anpassung der Satzung
Zustimmung
Begründung: grundsätzlich ist die SdK gegen Vorzugsaktien mit vermindertem Stimmrecht und begrüßt die Umwandlung in Stammaktien. Zusätzlich wird in diesem Fall der Einfluss des Großaktionärs vermindert.
TOP 7
Sonderbeschluss der Stammaktionäre über die Zustimmung zur Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien unter Aufhebung des Gewinnvorzugs
Zustimmung
Begründung: grundsätzlich ist die SdK gegen Vorzugsaktien mit vermindertem Stimmrecht und begrüßt die Umwandlung in Stammaktien. Zusätzlich wird in diesem Fall der Einfluss des Großaktionärs vermindert.
TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2012
Zustimmung
Begründung: Das Honorar des Prüfers fällt im GJ 2011 von EUR 723tsd auf EUR 471tsd, was von der SdK begrüßt wird. Die Höhe des gesamten Honorars des Prüfers von EUR 471tsd ist in Anbetracht der Größe des Unternehmens zu rechtfertigen. Die darin enthaltenen Honorare von EUR 123tsd für sonstige Beratungsleistung sollten die Unabhängigkeit der Prüfung nicht beeinträchtigen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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