Hauptversammlung der Lechwerke AG am 16.5.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Lechwerke AG und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttungsquote ist hoch (Ergebnis je Aktie 3,33 Euro, Dividendenvorschlag 2,0 Euro) und entspricht nahezu dem gesamten Bilanzgewinn (und dem Jahresüberschuss) der AG. Die solide Bilanz erlaubt aber die hohe Ausschüttung. So wird wohl die vom Hauptaktionär RWE gewünschte Dividendenkontinuität gewahrt, ohne dass deshalb zukunftsgerichtete Investitionen zurückstehen müssen.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: In einem schwierigen Marktumfeld wurde ein deutlich positives Ergebnis (118 Mio. Euro) erzielt, dass lediglich 20,9 Prozent unter dem Vorjahreswert lag. RWE musste beispielsweise ein Ergebnisminus von ca. 35% hinnehmen. Das Minus muss weiter im Kontext mit um 4 Mio. gestiegenen Steueraufwendungen und einem Investitionsanstieg um 8 Mio. Euro gesehen werden, gleichzeitig erreichte man einen Umsatzanstieg um 17,7 Prozent. Die Perspektiven sehen einen weiteren Umsatzanstieg bei stabilem EBIT vor.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Die vorliegenden Unterlagen lassen den Schluss zu, dass der Aufsichtsrat seinen Pflichten nachgekommen ist. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens (Investition in innovative Energieprojekte, Ausbau des Gas-Geschäfts im Privatkundenbereich) erscheint aussichtsreich.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Gegen die Bestellung des Wirtschaftsprüfers bestehen keine Bedenken. Allerdings konnte nicht geklärt werden, wie lange der Wirtschaftsprüfer die Gesellschaft schon prüft; dies wird auf der HV geklärt. Sollte er die Gesellschaft schon mehr als 10 Jahre prüfen, erfolgt Ablehnung.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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