Hauptversammlung der Software AG am 4.5.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Software AG zum 31. Dezember 2011 nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 nebst Konzernlagebericht, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 5, 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung:
Trotz der Erhöhung der Ausschüttung von EUR 0,43 auf EUR 0,46 liegt die Ausschüttungsquote mit 21.9% weit unter der von der SdK geforderten Quote von 50%. Da die Nettoverschuldung in 2012 abgebaut sein wird, wäre eine höhere Ausschüttung leicht darstellbar. Allerdings plant die Software AG weitere Zukäufe. Da diese Zukäufe Teil der Wachstumsstrategie sind, kann der Aktionär mit einer relativ niedrigen Ausschüttung leben, zumal ein solides Finanzpolster bzw. niedrige Verschuldung gerade in Krisenzeiten Chancen eröffnet, aber auch dem Aktionär zusätzliche Sicherheit gewährleistet. Allerdings müssen die Akquisitionen sich als ertragssteigernd erweisen und die Kriterien für Akquisitionen strikt eingehalten werden. Dies muss auf der HV, auch in Bezug auf Akquisitionen in der Vergangenheit (z.B. IDS), hinterfragt werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands unter Einschluss des im Juli 2011 ausgeschiedenen Mitglieds David Broadbent Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
Zustimmung
Begründung:
Trotz einer Enttäuschung im vierten Quartal 2011 erreichten die Umsätze und Ergebnisse 2011 nahezu die Rekordwerte des Jahres 2010. Das Management war unter Umständen zu optimistisch in Bezug auf den Geschäftsverlauf und hat die Schwankungsbreite der Auftragseingänge unterschätzt. Maßnahmen wurden umgehend ergriffen, die hoffentlich bald Erfolge zeigen werden. Schuldhaftes Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit liegen nach Auffassung der SdK nicht vor, so dass die Entlastung gerechtfertigt ist.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats unter Einschluss des im November 2011 ausgeschiedenen Mitglieds Manfred Otto Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
Zustimmung
Begründung:
Trotz des enttäuschenden 4. Quartals scheint der Aufsichtsrat seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung:
Im Jahr 2010 hat die Prüfungsleitung gewechselt, so dass gegen den Wirtschaftsprüfer keine Bedenken bestehen. Das Prüfungshonorar von EUR 729tsd erscheint im Hinblick auf die Größe der Software AG angemessen und liegt unter dem Honorar von EUR 895tsd des Vorjahres. Die sonstigen Gebühren sind deutlich gefallen (auf EUR 1tsd) und stellen die Unabhängigkeit der Prüfung nicht in Frage.
TOP 6
Herabsetzung des bedingten Kapitals in § 5 Absatz 4 der Satzung und damit verbundene Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung:
Das bedingte Kapital nicht mehr benötigt wird.
TOP 7
Änderungen und Ergänzung des § 5 der Satzung/Erhöhung des bedingten Kapitals in § 5 Absatz 2 der Satzung zur Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt Aktienoptionen grundsätzlich ab, zumal die fixen und variablen Gehaltsbestandteile der Vorstände bereits recht großzügig sind.
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen a) der Software AG und der SAG Deutschland GmbH, b) der Software AG und der SAG Consulting Services GmbH und c) der Software AG und der IDS Scheer Consulting GmbH
Zustimmung
Begründung:
Die Änderungen stellen lediglich eine Anpassung aktuell übliche Formulierungen dar.
TOP 9
Änderung des Paragraphen 14 der Satzung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für Aufsichtsräte
Zustimmung
Begründung:
Die fixen Vergütungen werden von EUR 40tsd auf EUR 50tsd je AR-Mitglied erhöht und dafür werden Auslagen nicht mehr pauschal erstattet. Eine Anpassung der AR-Bezüge an steigende Inflation und Löhne ist von Zeit zu Zeit sinnvoll. Die absolute Höhe der AR-Bezüge ist der Größe der Software AG noch angemessen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|