Abstimmverhalten zur HV der Fuchs Petrolub AG am 9.5.2012
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte der FUCHS PETROLUB AG und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Erhöhung der Dividende von 0,90auf 1 € für die Vorzugsaktie und von 0,88 auf 0,98 € für die Stammaktie beteiligt den Aktionär angemessen am Konzern-Ergebnis des Geschäftsjahres. Die Dividende steigt um 11,4% gegenüber einem Gewinnanstieg im Konzern um 6,7%. Die Ausschüttungsquote liegt nun bei 38%.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Konzern hat sich weiterhin positiv entwickelt und neben der höheren Dividende wurde auch ein Zuwachs des Eigenkapitals von 20% erwirtschaftet. Der Eigenkapitalanteil an der Bilanz wurde weiter auf 66,5% erhöht und die Finanzverbindlichkeiten weitgehend abgebaut.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat mit zum Erfolg des Vorstandes beigetragen und diesen ordentlich beraten und überwacht, wie dies der Bericht des Aufsichtsrats ausweist. Er kam seinen Pflichten aus Gesetz und CGK weitgehend nach. Die Aufsichtsratsbezüge werden inzwischen detailliert berichtet, die Vorstandsbezüge hingegen werden nur summarisch dargestellt, da die Hauptversammlung 2011 dies bis zum Jahre 2015 genehmigt hat.
TOP 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der FUCHS PETROLUB AG und der WISURA GMBH
Zustimmung
Begründung: Ein solcher Vertrag trägt der Konzernstruktur Rechnung und führt zur Vereinfachung der Konzern-Organisation und -Leitung. Dazu können positive Steuereffekte kommen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Gründe, die der Wiederbestellung des Abschlussprüfers entgegenstehen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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