Hauptversammlung der SGL Group AG am 10.5.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SGL CARBON SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des zusammengefassten Lageberichts der SGL CARBON SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats, des Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011.
Zustimmung
Begründung:
Obwohl die Gesellschaft mit der Dividendenauskehrung noch weit von der von der SdK geforderten hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Aktionär und Gesellschaft entfernt ist, stimmt die SdK der Aufnahme der Dividendenzahlung zu. Potential für Dividendensteigerungen in der Zukunft ist somit vorhanden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011.
Zustimmung< br>
Begründung:
Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken. Umsatz, Ebit und Ergebnis konnten deutlich gesteigert werden, die Verschuldung wurde abgebaut. Weltweite Investitionen sollten die Konzernentwicklung nachhaltig verbessern.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011.
Zustimmung
Begründung:
Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken. Der AR berichtet ausführlich über Termine und Inhalte der Aufsichtsratssitzungen und der Ausschusssitzungen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012.
Zustimmung
Begründung: Gegen die Bestellung des Wirtschaftsprüfers bestehen keine Bedenken.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals I, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Änderungen der Satzung in § 3 Abs. (6) und § 3 Abs. (11).
Ablehnung
Begründung:
Das Grundkapital soll um bis zu 20,4 Mio. neue Aktien erhöht werden. Dieses wäre eine Erhöhung um etwa 29% des aktuellen Grundkapitals. Der Beschlussvorschlag sieht dabei u. a. vor, dass Bezugsrecht der Aktionäre bei in voller Höhe möglichen Sacheinlagen auszuschließen, was aus Sicht der SdK, die diesbezüglich lediglich 10% mit Bezugsrechtsausschluss und gegen Sacheinlage akzeptiert, zu opulent ist. Gleichfalls akzeptiert die SdK auch bei Bareinlagen mit Bezugsrecht allenfalls Ermächtigungen bis zu 25%. Für umfangreichere Bar- bzw. Sachkapitalerhöhungen sollte im konkreten Einzelfall eine Hauptversammlung einberufen werden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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