Hauptversammlung der Rücker AG am 5.6.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen, Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses per 31. Dezember 2011, des Lageberichts der Rücker Aktiengesellschaft und des Konzerns für das am 31. Dezember 2011 abgelaufene Geschäftsjahr mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 31. Dezember 2011 abgelaufene Geschäftsjahr.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aufgrund des Jahresabschlusses per 31. Dezember 2011
Zustimmung
Begründung: Bei einem Anstieg des Jahresüberschusses von 27% wurde die Dividende um 66% von EUR 0,3 auf EUR 0,5 angehoben. Die Ausschüttungsquote beträgt damit 70%. Da die Eigenkapitalausstattung mit knapp 45% weiterhin komfortabel ist und alle Investitionen getätigt werden können begrüßt die SdK die hohe Ausschüttungsquote, zumal durch besseres Forderungsmanagement in Zukunft der Cash-flow wieder deutlicher steigen kann.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Bis auf den Cash-flow, der forderungsbedingt rückläufig war, haben sich die wichtigsten Gewinn- und Kennzahlen positiv entwickelt. Die Position bei den Kunden bleibt stark, so dass auch in Zukunft eine solide Entwicklung zu erwarten ist. Damit ist dem Management das Vertrauen auszusprechen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen hat sowohl den Gewinn gesteigert, als auch die starke Marktstellung bei seinen Kunden behauptet. Der Aufsichtsrat schein seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Die gesamten Kosten von BDO von EUR 227tsd sind im Rahmen des üblichen. Da die sonstigen Beratungsleistungen von EUR 13tsd keine bedeutsame Höhe haben scheint die Unabhängigkeit der Prüfung nicht gefährdet zu sein.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|