Hauptversammlung der e.on AG am 3.5.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die E.ON AG und den E.ON-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 5 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Bedingt durch die politische Entscheidung zur Abschaltung der Kernkraftwerke hat E.ON einen hohen Konzernfehlbetrag ausgewiesen. Da der nachhaltige Konzernüberschuss bei rd. € 2,5 Milliarden ermittelt wurde, schlägt E.ON vor, eine Dividende von € 1,00 je Aktie auszuschütten. Dieses ist ein sehr fairer Vorschlag.
TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Auch wenn der Vorstand ein negatives Ergebnis - aufgrund der einmaligen Belastung durch die vorzeitige Abschaltung der Kernkraftwerke - vorlegt, hat er im Geschäftsjahr die Strategie „Cleaner & Better Energy“ erarbeitet, um den Konzern zukünftig wieder auf eine ertragreiche Basis zu stellen. Für die Probleme beim Gashandel zeichnet sich eine endgültige Lösung ab.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
In dem schweren Jahr 2012 scheint die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat mit der Erarbeitung der neuen Strategie und Zukunftsausrichtung positiv.
TOP 5
Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 und für die prüferische Durchsicht
Zustimmung
Begründung:
Aus Sicht der SdK gibt es gegen PWC keine Bedenken.
TOP 6
Umwandlung der E.ON AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE)
Zustimmung
Begründung:
Die Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft ist, aufgrund der in den letzten Jahren erfolgten internationalen Expansion, eine natürliche und vernünftige Reaktion, so dass dieser Umwandlung zuzustimmen ist.
TOP 7
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals
Ablehnung
Begründung:
Die Gesellschaft beantragt ein genehmigtes Kapital zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre mit einer Grenze von bis zu 20% des Grundkapitals. Auch unter der Kenntnis, dass diese Genehmigung der Aktionäre, nur bedingt durch die Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft erneut notwendig wird, lehnt die SdK den Ausschluss von Bezugsrechten bei Aktienausgabe gegen Sacheinlage ab, sobald diese 10% des Grundkapitals überschreitet. Zum einen sind bei einer Marktbewertung von E.ON von über € 30 Milliarden 10% € 3 Milliarden, so dass Sacheinlagen über einem namhaften Betrag eingebracht werden können.
Da für Aktionäre, die nachgelagerte Überprüfung der sach- und interessengerechten Ausübung eines derartigen Vorratbeschlusses durch reduzierte Berichtspflichten deutlich hinter der Intensität zurückbleibt, die bei der Genehmigung der konkreten Sacheinlage durch die Hauptversammlung gegeben ist. Die SdK ist dementsprechend bereit zuzustimmen, gegen eine
Rechtsverbindliche Verpflichtung der Gesellschaft auf der Hauptversammlung nach Ausübung des Vorratsbeschlusses gegen Sacheinlage im selben Umfang über die Sacheinlage zu berichten, insbesondere über deren Wert/Werthaltigkeit mit den Dokumenten und in dem Umfang und Detaillierung, als ob die Hauptversammlung über die konkrete Sacheinlage zu beschließen gehabt hätte.
Bei der Vorlage einer derartigen Zusage durch E.ON würden wir auf der Hauptversammlung diesen Tagesordungspunkt zustimmen.
TOP 8
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen und Schaffung eines bedingten Kapitals sowie Aufhebung der bisherigen Ermächtigung
Zustimmung
Begründung:
Der Beschlussvorschlag erhöht den finanziellen Handlungsspielraum der Verwaltung in sinnvoller Weise.
TOP 9
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Aufhebung der bisherigen Ermächtigung
Ablehnung
Begründung:
Der Debt-Faktor liegt mit 3,9 erheblich über der Zielmarke und soll auf unter 3 gesenkt werden. Während dieser Zeit sollten Aktien zu Lasten der Liquidität bzw. eine erhöhte Verschuldung erworben werden. Dies widerspricht dem Ziel der Gesellschaft.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten
abgewichen werden.
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