Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.05.12



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Hauptversammlung der HeidelbergCement AG am 03.05.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der HeidelbergCement AG und des Konzerns, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2011 und des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Zwar entspricht die Ausschüttungsquote von 18,85% gemessen am Konzernjahresüberschuss nicht den Anforderungen der SdK an ein reifes Unternehmen (40%-60%), jedoch bedarf ist die SdK bereit, in diesem Jahr eine erhöhte Thesaurierungspolitik zulasten der Dividende mitzutragen. Es darf allerdings kritisch angesichts der vorgelegten Werte hinterfragt werden, ob ein weiterer Schuldenabbau wirklich noch Effekte, insbesondere im Zinsbereich zeitigt, da sich die Gesellschaft im Rahmen der Begebung einer neuen Anleihe bei bekannter Schuldenlast bereits zu 4% finanzieren konnte. Positiv ist zu vermerken, dass im Vorjahresvergleich die Dividende deutlich angehoben worden ist. Dies vermag aber nicht darüber hinwegzutäuschen, dass gemessen am EK die Dividendenrendite gerade einmal 0,5% ausmacht.
Eine mittelfristige - wohl im Sinne von nachhaltigen - Ausschüttungsquote von 30%-35% hält die SdK allerdings für zu gering. Für einen stabilen Aktionärskreis ist nach Auffassung der SdK eine attraktive Dividendenpolitik unerlässlich.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: In einem - vor allem - energiepolitisch anspruchsvollen Umfeld vermocht der Vorstand nicht nur die Position zu behaupten, sondern diese noch zu verbessern. Dass sich diese Verbesserung nicht 1:1 im Ergebnis widerspiegelt, ist den enormen, zum Teil explosionsartigen Anstiegen im Energiesektor geschuldet. Der Vorstand hat hierauf durch entsprechende Kostensenkungsprogrammen - soweit politisch möglich - entgegengesteuert und verbessert den Energiemix sowie die Energieeffizienz nach wie vor weiter.
Allerdings ist die Herstellung des Gleichlaufes zwischen Konzernjahresüberschuss und AG Jahresüberschuss durch geeignete vertragliche Regelungen eine zentrale Forderung der SdK an die Verwaltung. Wenn der AG-Jahresüberschuss weniger als 1/6 des Konzernjahresüberschusses ausmacht, ist diese Differenz nicht mehr nur auf die rechnungslegungsspezifischen Unterschiede zwischen IFRS und HGB zurückzuführen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Ausweislich des Aufsichtsratsberichtes hat der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht und überwachend begleitet und hierbei auch die richtigen Schwerpunkte im Bereich der \"Optimierung der Kapitalstruktur\", \"Marktpositionierung der Gesellschaft\" und Effizienzsteigerungsprogramm, zu dem auch die Steigerung der Energieeffizienz gehört, befasst. Allerdings muss kritisiert werden, dass das im abgelaufenen Geschäftsjahr neu beschlossene Vorstandsvergütungssystem unter anderem nach wie vor einen Jahresbonus vorsieht. Nach Auffassung der SdK verlangt das Gesetz eine ausschließlich mehrjährige Bemessungsgrundlage für variable Bezüge. Hinzu kommt, dass bei einer unterstellten 100%-igen Zielerreichung der Jahresbonus fast genauso stark gewichtet ist wie der sog. Langfristbonus mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage.
Darüber hinaus lehnt die SdK auch sog. Pensionszusagen an Organwalter aufgrund deren prominenten Stellung im Unternehmen ab.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Allein die Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen machen 25,8% des Prüfungshonorars aus, wobei unberücksichtigt geblieben ist, dass von den Abschlussprüferkosten ein kleiner Teil das Vorjahr betrifft. Ebenso sind die sog. \"andere Bestätigungsleistungen\" nicht einbezogen worden. Generelle fordert die SdK - in Übereinstimmung mit der EU-Kommission - eine Trennung von Prüfung und Beratung, akzeptiert allerdings Beratungsleistungen bis zu einer Höhe von 25% gemessen am Prüfungshonorar.

TOP 6
Beschlussfassung über eine Änderung von § 5 Abs. 1 der Satzung zum Ausschluss des Rechts der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien

Zustimmung
Begründung: Der Ausschluss des Rechts auf Einzelverbriefung erscheint allein aus Kostengründen sinnvoll zu sein.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.