Hauptversammlung der EnBW AG am 26.4.2012 Endgültiges Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2011, des zusammengefassten Lageberichts für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011
Ablehnung
Begründung: Die SdK hat bereits auf der letztjährigen HV einen Dividendenverzicht angeregt, da die Gesellschaft die finanziellen Mittel zielorientiert in die Neuausrichtung des Konzerns stecken sollte. Bei einem Konzernfehlbetrag von Mio. EUR 816 scheint daher eine Ausschüttung aus unserer Sicht nicht sinnvoll, auch wenn sich der Bilanzgewinn in der AG allein nach HGB positiv darstellen lässt und im Konzern die Ausschüttung aus dem Cash Flow zahlbar wäre.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Entlastung der Vorstandmitglieder ist zuzustimmen, da sie nach derzeitigem Kenntnisstand aus Sicht der SdK insbesondere unter den gegebenen Rahmenbedingungen alles Erforderliche getan haben, um der Umsetzung des politischen Willens gerecht zu werden. Die SdK kann den aufgetretenen Konzernfehlbetrag nicht als Fehlleistung des amtierenden Vorstands werten, sondern führt dies bekanntermaßen auf die politische Entscheidungen zurück. Die SdK würdigt insbesondere die hohe Aufmerksamkeit auf das weiterhin erforderliche gute Ranking, da für die weiteren Investitionen sicher auch zusätzliche Fremdmittel benötigt werden und nur über ein exzellentes Ranking günstige Zinskonditionen zu erzielen sein werden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: Dies erfolgt insbesondere unter dem Hintergrund, dass einzelne Aufsichtsräte zu keiner der AR-Sitzungen erschienen sind und insbesondere durch das Fernbleiben eine andere Gewichtung in der Abstimmung zugelassen haben. Das entspricht nicht den Eigentumsverhältnissen. Insbesondere wird gerügt, dass der Aufsichtsrat in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt hat, nicht hinter dem von ihm gewählten Vorstand zu stehen und Unternehmensentscheidungen, die zustimmungspflichtig sind, hinausgezögert hat, was aus Sicht der SdK nicht dem Unternehmen dienlich war.
Der Führungswechsel, wie er im EnBW-Vorstand wiederum ansteht, lässt Fragen aufkommen, ob der AR die Technologieausrichtung von der Person des Vorstands abhängig macht. Die SdK bezweifelt, ob dies insbesondere in einem Technologieumfeld mit Investitionsentscheidungen über mehrere Jahrzehnte wirklich von Vorteil sein kann.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Gegen den Beschlussvorschlag bestehen seitens der SdK keine Einwände.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Die SdK wird den vorgeschlagenen Kandidaten zustimmen, macht die Zustimmung aber von der Anwesenheit der Kandidaten und ihrer persönlichen Vorstellung in der HV abhängig.
Endgültiges Abstimmungsverhalten
Ablehnung
Begründung: Die SdK hat die vorgeschlagenen Kandidaten abgelehnt, da sie bereits zuvor die Zustimmung von der Anwesenheit und persönlichen Vorstellung abhängig gemacht hatte. Der Bitte in der HV, der persönlichen Vorstellung der Kandidaten sind der Vorsitzende des Aufsichtsrates und die Kandidaten nicht nachgekommen. Der Versammlungsleiter hat auf einen im Foyer befindlichen Aushang des persönlichen Werdegangs verwiesen. Auch wurden zwei konkrete Fragen an zwei der drei Kandidaten nicht beantwortet. Ferner mußte festgestellt werden, dass zwei der drei Kandidaten während des Nachmitags den Saal verlassen hatten und während der kurz vor 20.00 Uhr durchgeführten Abstimmung nicht mehr anwesend waren. Daher erfolgte hier konsequenterweise eine Ablehnung.
TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und Änderung von § 5 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die SdK wird der Kapitalerhöhung zustimmen, da die Neuausrichtung der Gesellschaft unweigerlich einen Kapitalbedarf für das anstehende Investitionsprogramm voraussetzt. Die SdK fordert und wird sich auf der HV auch dafür einsetzen, dass es einen Bezugsrechtshandel resp. eine faire Verteilung von nicht durch ursprünglich Berechtigte bezogene Aktien geben wird.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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