Hauptversammlung der WashTec AG am 10.5.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011; Vorlage des zusammengefassten Lageberichts für die WashTec AG und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2011 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB; Vorlage des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Angesichts eines Netto-Verlustes von 14,5 Mio. Euro in 2011, weiterhin bestehender Schwierigkeiten, insbesondere in Nordamerika, aber auch im Kernmarkt Europa sowie in Anbetracht der auf 30 Mio. Euro angestiegenen Nettofinanzschulden und der auf 45 Mio. Euro reduzierten Kreditlinie hält die SdK den Gewinnvortrag für sachgerecht.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: s.o., Netto-Verlust 14,5 Mio. Euro, Missmanagement und Fehlbuchungen in Nordamerika ergaben Belastungen von mehr als 24 Mio. Euro. Verluste unternehmensspezifisch, trotz nicht ganz einfachen Marktumfelds. Die Prognose einer \"operativen Rendite von 8-9%....\" (HV 2011) wurde massiv verfehlt. Bislang fehlt ein Beleg, dass eine überzeugende Strategie zur Lösung der Probleme besteht.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: Strategische Fehlplanungen in Nordamerika machen Redimensionierung des Bereiches notwendig, auch in Europa \"Restrukturierung nötig\". Die unternehmerischen Fehlleistungen des Vorstands wären bei einer ordnungsgemäßen Überwachung durch den Aufsichtsrat vermeidbar gewesen. Die gesamte strategische Ausrichtung des Unternehmens bedarf einer großangelegten Korrektur. Das US-Geschäft war bereits in 2010 schwach und erwies sich in 2011 -trotz der Ankündigung des Vorschafts, hier durch das Kanada-Geschäft Verbesserungen zu erreichen- in 2011 als absolutes Desaster (mit weiter düsterer Perspektive).
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 und den Halbjahresfinanzbericht 2012
Zustimmung
Begründung: Gegen die Bestellung des Wirtschaftsprüfers bestehen keine Bedenken. Allerdings konnte nicht geklärt werden, wie lange der Wirtschaftsprüfer die Gesellschaft schon prüft; dies wird auf der HV geklärt. Sollte er die Gesellschaft schon mehr als 10 Jahre prüfen, erfolgt Ablehnung.
TOP 6
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Ablehnung
Begründung: Die Wiederwahl des nicht zu entlastenden Aufsichtsrats (und die erneute Besetzung des Vorsitzes mit Michael Busch) liegt nicht im Interesse der Aktionäre. Formell besteht zwar die gesetzlich geforderte Qualifikation. Das grobe Versagen im Vorjahr und der Umstand, dass auch auf mittlere Sicht keine überzeugende strategische Ausrichtung erkennbar ist, sprechen jedoch gegen einen erneuten Antritt.
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 8.1 und 8.8 der Satzung der Gesellschaft, Zusammensetzung und Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft erläutert nicht, weshalb eine Verdopplung erforderlich ist. Die geringe Gesellschaftsgröße und die anstehenden Redimensionierung des Nordamerikageschäfts (Verringerung) sowie Restrukturierung des Europageschäfts legen eine solche Notwendigkeit nicht nahe.
TOP 8
Wahl der neu hinzutretenden Aufsichtsratsmitglieder
Ablehnung
Begründung: siehe TOP 6, insbesondere fraglich ist, weshalb mit Hr. Große-Allermann und Dr. Liebler zwei neue Aufsichtsräte aus dem Investment-Bereich vorgeschlagen werden. Das Unternehmen steht vor einer massiven Umstrukturierung, die Aufsichtsratstätigkeit wird schwerpunktmäßig auf diesen Feldern liegen (und weniger auf der I.R.-Ebene). Roland Lacher war bereits bis 2010 im Aufsichtsrat und legte sein Mandat nieder- nunmehr ist sein Wiederantritt geplant (beides bedarf zumindest der Erläuterung, die nicht aus den Unterlagen hervorgeht).
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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