Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 10.05.12



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Hauptversammlung der Audi AG am 10.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Absatz 4 und 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts nach § 289 Absatz 5 Handelsgesetzbuch

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Rekordwerte bei Umsatz und im Ergebnis, durch die Bank hervorragende Kennzahlen, eine blitzsaubere Leistung des Vorstands.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat offensichtlich das Unternehmen gut begleitet. Ausführlicher Bericht des Aufsichtsrates, der dessen Arbeit transparent widerspiegelt.

TOP 4
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der beiden Kandidaten in den Aufsichtsrat bestehen keine Bedenken, wenn auch das Haus Porsche / Piech künftig noch stärker im Aufsichtsrat vertreten sein wird. Es ist aber erfreulich, dass mit Frau Dr. Hawighorst , als Vertreterin des Großaktionärs Niedersachsen künftig nun auch ein weibliches Mitglied im Aufsichtsrat vertreten sein wird. Jedoch sind die Gründe für den Rücktritt der bisher amtierenden Aufsichtsratsmitglieder zu hinterfragen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zu Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen

Zustimmung
Begründung: Gegen den Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen bestehen keine Bedenken. Die AUDI AG ist alleiniger Gesellschafter der AUDI Planung GmbH und AUDI Qualifizierungsgesellschaft mbH, Ingolstadt.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2012

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl von Pricewaterhouse Coopers WP Gesellschaft bestehen keine Bedenken. Neben den Honoraren für Abschlussprüfungen und Bestätigungsleistungen in Höhe von 1.258 Mrd. EUR wurden lediglich 192 TEUR für sonstige Leistungen und Steuerberatungsleistungen aufgewendet. Es wird aber empfohlen, Steuerberatungs – und sonstige Leistungen, die hier nicht weiter definiert sind, künftig zu erläutern, um sie zuordnen zu können.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.