Hauptversammlung der Axel Springer AG am 25.4.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Axel Springer Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 mit dem Lagebericht der Axel Springer Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Dividende wird um zehn Cent auf 1,70 Euro je Aktie erhöht. Damit partizipiert der Aktionär angemessen am gestiegenen Erfolg des Unternehmens.
TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Prima Leistung. Leuchtbild für andere Medienkonzerne.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts ersichtlich, was gegen eine Entlastung spräche.
TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Ablehnung
Begründung: Angesichts zu hoher Beratungshonorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung (vor allem für Steuerberatung), lehnt die SdK die erneute Bestellung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ab. Die SdK fordert eine strikte Trennung zwischen Prüfung und Beratung, um so das hohe Gut der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung sicherzustellen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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