Hauptversammlung der MTU Aero Engines Holding AG am 3.5.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts der MTU Aero Engines Holding AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung.
Begründung:
Die Dividende wurde gegenüber dem Vorjahr um ca. 9% auf 1,20 € je Aktie gesteigert. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von ca. 37%. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Risiken im Euroraum erscheint die Ausschüttungsquote angemessen. Mittelfristig sollte die Ausschüttungsquote aber aufgrund der positiven Entwicklung der Gesellschaft auf über 50% steigen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung.
Begründung:
Die Gesellschaft ist im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut profitabel gewachsen. Auch für die Zukunft scheint die Gesellschaft aufgrund bereits abgeschlossener Verträge und hoher technischer Kompetenz bestens gerüstet zu sein.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung.
Begründung:
In insgesamt fünf Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Auch die wichtigen Beteiligungen der Gesellschaft an Herstellerkonsortien wurden vom Aufsichtsrat überprüft. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, den Gremiumsmitgliedern die Entlastung zu verweigern.
TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung:
Deloitte gehört zu den führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und verfügt über die personellen Ressourcen und das Wissen, einer Gesellschaft wie der MTU Aero Engines als Abschlussprüfer zur Verfügung zu stehen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|