Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.05.12



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Hauptversammlung der Nemetschek AG am 24.05.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der Nemetschek Aktiengesellschaft und des Konzerns, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Mit einer Ausschüttung von EUR 1,15 je dividendenberechtigter Stückaktie und einem Gesamtbetrag von rund EUR 11,068 Mio. schüttet die Gesellschaft rund 1/3 des Bilanzgewinns (in Höhe von € 32,43 Mio.) und rund 1/2 des Konzernjahresüberschusses (in Höhe von € 20,8 Mio.) aus. Diese Quote entspricht den Vorstellungen der SdK e.V. und ist daher nicht zu beanstanden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Im Berichtsjahr ist der Konzernumsatz von € 149,7 Mio. im Geschäftsjahr 2010 auf EUR 164,0 Mio. angestiegen. Das im Berichtsjahr erzielte EBIT beträgt € 29,1 Mio. nach € 27,5 Mio. im Vorjahr. Die Eigenkapitalquote ist auf 64 % angestiegen. Es besteht auf dieser Grundlage kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist. Aus Sicht der SdK e.V. ist ihm daher die Entlastung zu erteilen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat sich im Berichtsjahr weiterhin erfolgreich entwickelt. Es ist daher davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Der Aufsichtsrat tagte in insgesamt 7 Sitzungen. Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Es besteht kein Zweifel daran, dass der bisherige Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer auch künftig über die nötige Unabhängigkeit verfügt. Gegen seine Wiederwahl bestehen daher keine Bedenken.

TOP 6
Wahl des Aufsichtsrats

Zustimmung / teilweise Enthaltung
Begründung: Bei der bevorstehenden Wahl des Aufsichtsrats sollen die bisherigen Mitglieder wieder gewählt werden. An der Qualifikation dieser Mitglieder bestehen keine Zweifel.
Allerdings ist Herr Kurt Dobitsch nach seinen eigenen Angaben in insgesamt 6 weiteren Aufsichtsräten vertreten; in einer der weiteren Aufsichtsräten führt er den Vorsitz. Die SdK fordert, dass Kandidaten nicht mehr als drei weitere Mandate inne haben sollen. Diese Vorgabe wird demnach von Herrn Dobitsch deutlich überschritten. Im Hinblick auf den langjährigen und offensichtlich erfolgreichen Einsatz von Herrn Dobitsch für die Nemetschek AG wird die SdK aber nicht gegen seine Bestellung stimmen sondern sich der Stimme enthalten.
Zu den Formalien der Wahl wird in der Hauptversammlung noch angesprochen werden, dass die einzelnen Kandidaten im Rahmen der Einladung nicht ausreichend persönlich vorgestellt werden. Die Einladung enthält auch keinen Hinweis darauf, wer als Vorsitzender des Aufsichtsrats vorgesehen ist und wer die Funktion als unabhängiger Finanzexperte übernehmen soll. Diese Angaben sind auch dann zu veröffentlichen, wenn es sich um eine Wiederwahl handelt. Schließlich sollen auch neue Aktionäre bzw. Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen aber gleichwohl ihr Stimmrecht ausüben wollen, in der Lage sein, sich ein umfassendes Bild von der Person und der Qualifikation der Kandidaten zu verschaffen.

TOP 7
Satzungsänderung zur Ermöglichung der Briefwahl

Zustimmung
Begründung: Die Möglichkeit, auch mittels Briefwahl an der Abstimmung in der Hauptversammlung teilzunehmen, erweitert die Rechte der Aktionäre und ist daher nicht zu beanstanden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.