Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.04.12



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Hauptversammlung der Dürr AG am 27.4.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2011, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absätze 4 und 5, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft schüttet 32 % vom Konzernergebnis aus. Die SdK geht in der Regel von einer Quote zwischen 40 und 60 % aus. Die Eigenkapitalquote beträgt 22 % und ist zu stärken. Die Dividende vervierfacht sich im Vergleich zum vorhergehenden Geschäftsjahr.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat sehr gut gearbeitet und der Umsatz ist um 52 % gestiegen. Das Jahresergebnis hat sich verneunfacht.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. Das Geschäftsjahr verlief äußerst erfolgreich. Die Dividende wird vervierfacht.

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Anteil sonstiger Honorare im Vergleich zum Abschlussprüferhonorar beträgt unter 20 %. Die SdK sieht hier 25 % als die Grenze, bei deren Überschreiten die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gefährdet sein könnte.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: Der vorgeschlagene Kandidat, Herr Klaus Eberhardt, Vorsitzender des Vorstands der Rheinmetall AG, hat die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen. Er ist in weiteren vier Aufsichtsratsräten als Vorsitzender tätig und in einem weiteren Aufsichtsrat als Mitglied des Aufsichtsrates. Der Streubesitz, der bei der Dürr AG nun ca. 70 % beträgt, ist nicht angemessen berücksichtigt und vertreten im Aufsichtsrat.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.