Hauptversammlung der Symrise AG am 15.5.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Symrise AG für das Geschäftsjahr 2011 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 nebst Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung.
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 0,62 € ist die höchste seit ihrem Börsengang im Jahr 2006. Sie entspricht 50% des Konzernjahresüberschusses und damit aus Sicht der SdK absolut vertretbar. Auch unter der Berücksichtigung des weiterhin bestehenden Bilanzverlustes von 172 Mio. € (ursprünglich 626 Mio. €) ist das Niveau der Ausschüttung jedoch aufgrund der Profitabilität und der Eigenkapitalquote gerechtfertigt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung.
Begründung: Die Symrise AG konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 leider nicht den starken Wachstumspfad wie im Jahr 2010 beibehalten. Grund hierfür waren insbesondere die stark gestiegenen Rohstoffkosten sowie die deutlich zu erkennende Kundenzurückhaltung. Doch trotz dieser schwierigen Marktbedingungen konnte die Symrise AG auch im Jahr 2011 äußerst profitabel (EBITDA-Marge von 20%) wirtschaften und ein durchaus zufriedenstellendes Ergebnis realisieren.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontrollaufgaben gegenüber dem Vorstand sowie seine beratende Tätigkeit im Sinne einer zukunftsgerichteten Überwachung erfüllt. Auch die Transparenz und Offenheit sowie die Qualität des Aufsichtsratsberichts sind lobenswert zu erwähnen. Allerdings beinhalten die abgeschlossenen Anstellungsverträge für die Vorstandsmitglieder erweiterte Change-of-Control Klauseln, die aus Sicht der SdK ein klares Knock-Out-Kriterium zur Nichtentlastung des Aufsichtsrates darstellen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2012
Ablehnung.
Begründung: Auch wenn KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, aus Sicht der SdK grundsätzlich geeignet ist die Abschlussprüfung für Konzern und Gesellschaft vorzunehmen, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund zu hoher außerhalb der Abschlussprüfung und vorwiegend für Steuerberatung erbrachter (Beratungs)Leistungen ab. Die SdK fordert hier prinzipiell eine strenge Trennung zwischen Prüfung und Beratung, um so die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung sicherzustellen.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung.
Begründung: Es liegen keine ersichtlichen Gründe vor, die Wahl von Herrn Dr. Winfried Steeger nicht zu unterstützen. Jedoch würde die SdK eine Mehrkandidatenwahl begrüßen, bei der pro zu besetzender AR-Position mindestens zwei Kandidaten vorgeschlagen werden, um eine echte und ehrliche Wahl zu ermöglichen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands gemäß § 120 Abs. 4 AktG
Ablehnung.
Begründung: Die Vergütungsstruktur des Vorstandes erscheint aus Sicht der SdK mittlerweile ausgewogen. Dies gilt insbesondere auch für die langfristigen Anreize für den Vorstand. Aufgrund des etwas schwächeren Geschäftsjahres 2011 (im Vergleich zu 2010) sind die gesamten Vorstandsbezüge doch recht deutlich um 20% zurückgegangen. Gleichwohl billigt die SdK das Vergütungssystem nicht, da in den Verträgen der Vorstände Change-of-Control Klauseln enthalten sind. Diese lehnt die SdK grundsätzlich ab.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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