Hauptversammlung der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft am 26.04.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1 a)
Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate-Governance-Berichts einschließlich des Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 1 b)
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Trotz der enormen Schäden aus Naturkatastrophen kann die hohe Dividende vor dem Hintergrund der sehr guten Kapitalausstattung der Gesellschaft befürwortet werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft sehr gut durch das äußerst schwierige Jahr 2011 geführt, so dass keine Zweifel an der Entlastung angebracht sind.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Auch der Aufsichtsrat hat durch verantwortungsvolles und weitsichtiges Verhalten seinen Anteil an der Stabilität der Gesellschaft und ist deshalb zu entlasten.
TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt aus grundsätzlichen Erwägungen die Beteiligung der Gesellschaften an der Altersversorgung der Vorstände ab. Ferner ist die SdK der Auffassung, dass variable Vergütungen erst nach Erwirtschaftung der unternehmensindividuellen Kapitalkosten gezahlt werden sollten.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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