Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 25.04.12



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Hauptversammlung der Landesbank Berlin Holding AG am 25.4.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Landesbank Berlin Holding AG mit Sitz in Berlin auf die Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG mit Sitz in Neuhardenberg (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (AktG)

Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt die Enteignung der Aktionäre grundsätzlich ab. Insbesondere ist es eine völlige Missachtung der Eigentumsrechte der restlichen Kleinaktionäre, dass nach dem Gesetz der Großaktionär den Zeitpunkt der Enteignung jederzeit selbst bestimmen kann, wenn sich die Geschäftszahlen in einer Schwächephase befinden. Über die Einleitung eines Spruchstellenverfahrens zur Erhöhung der Zwangsabfindung wird nach der HV entschieden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.