Hauptversammlung der alstria office REIT AG am 24.04.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1 <
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für die alstria office REIT-AG und den Konzern zum 31. Dezember 2011 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Es soll eine gegenüber dem Vorjahr unveränderte Dividende in Höhe von 0,44 € ausgeschüttet werden. Diese Ausschüttung ist angemessen, trägt den REIT-Vorgaben Rechnung und übertrifft damit auch die Anforderungen der SdK.
TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Das operative Geschäft verläuft weiter plangemäß. Alle wesentlichen Kennziffern konnten stabil gehalten werden. Dabei konnte der FFO (Fund from operations) sogar um 25 % gesteigert werden.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in 4 ordentlichen und 1 außerordentlichen Sitzung ausgiebig beraten und kritisch hinterfragt. Ein sehr ausführlicher Bericht unterstreicht, dass der AR alle wesentlichen Aufgaben des Unternehmens kontrolliert hat. Der ebenfalls ausführliche Corporate Governance Bericht zeigt, dass der AR auch die eigene Arbeit und mögliche Interessenskonflikte eingehend behandelt hat.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 und die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2012
Zustimmung
Begründung:
Es sind keine Anhaltspunkte gegen die Wiederbestellung der im Vorjahr erstmals bestellte Deloitte & Touche WP-Gesellschaft ersichtlich.
TOP 6
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Zustimmung
Begründung:
Gegen die Wahl der gerichtlich bestellten Frau Voigt bestehen keine Anhaltspunkte, zumal die Gesellschaft damit auch ihre \"AR-policy\" (u.a. Frauen im AR) umsetzt. Dieselbe - im Grundsatz lobenswerte - policy sieht auch eine angemessene Zahl ausländischer Vertreter vor. Vor diesem Hintergrund bestehen auch gegen die Wahl des Herrn Hérault keine Bedenken. Allerdings wird in der HV von der Gesellschaft eine plausible Begründung für diese Internationalität erfragt, da sie allein in Deutschland tätig ist. Auch wird eine Offenlegung der Wahlkriterien erwartet.
TOP 7
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012 und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung:
Durch die Ermächtigung könnten Aktien im Umfang von 50 % des Grundkapitals begeben werden. Zwar muss man der Gesellschaft zugestehen, dass sie durch den REIT-Status fast den ganzen Gewinn ausschütten muss und daher auf Kapitalaufnahme vom Markt angewiesen ist. Dennoch übersteigt die vorgesehene Kapitalmaßnahme die von der SdK als sachdienlich angesehene Größenordnung. Sie ist daher nicht akzeptabel.
TOP 8
Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für das Genehmigte Kapital 2012 gegen Bareinlagen in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals
Zustimmung
Begründung:
Unabhängig davon, dass die Kapitalmaßnahme als solche nicht akzeptabel ist (vgl. TOP 7), wäre der hierbei vorgesehene Bezugsrechtsausschluss auf max. 10 % bei Bareinlagen im Rahmen des Zulässigen. Sollte der KE also zugestimmt werden, ist die in TOP 8 vorgesehene Einschränkung zustimmungsfähig.
TOP 9
Weitere Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für das Genehmigte Kapital 2012 gegen Sach- oder Bareinlagen von bis zu 10% des Grundkapitals
Ablehnung
Begründung:
Ein weiterer Ausschluss des Bezugsrechts um zusätzliche 10 % übersteigt allerdings die von der SdK für akzeptabel gehaltenen Grenzen und ist daher anzulehnen.
TOP 10
Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals III 2012 und entsprechende Satzungsänderung / Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelgenussscheinen an die Arbeitnehmer
Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Hergabe von bis zu 500000 Genussscheinen (unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre) an die Arbeitnehmer der alstria AG vor. Nach den Ausgabebedingungen beträgt der Wandlungspreis insgesamt 2,- € für eine Stückaktie. Das Erfolgsziel liegt nur 5% über dem aktuellen Aktienkurs am Wandlungstag. Dieses Ziel ist nicht ehrgeizig genug; der Wandlungspreis bedeutet außerdem einen zu hohen \"Rabatt\"\" (ca. 70 %) auf den aktuellen Aktienkurs.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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