Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 25.04.12



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Hauptversammlung der SMT Scharf AG am 25.4.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2011, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 (4), (5) HGB und § 315 (4) HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung.
Begründung: Die SdK sieht generell eine Ausschüttungsquote von 40 – 60 % des Konzernjahresüberschusses als angemessen an. Der Vorschlag der Verwaltung sieht allerdings lediglich vor, 37% des Konzernjahresergebnisses als Dividende an seine Aktionäre auszuschütten. Auch wenn der Bilanzgewinn nicht viel Spielraum lässt, wäre eine Dividende von 1,00€ möglich und für die Aktionäre gerechtfertigt gewesen.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr 2011 war für den SMT Scharf Konzern ein überaus erfolgreiches Jahr. Ausweislich der vorgelegten wichtigsten Konzernkennzahlen mit zum Teil beeindruckenden Steigerungsraten (Umsatz +23%, EBIT +31%, Konzernjahresergebnis +33%) hat der Vorstand durchaus eine gute Leistung abgeliefert.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Ausweislich des AR-Berichts hat der Aufsichtsrat seine Überwachungspflichten sowie seine beratende Tätigkeit im Sinne einer zukunftsorientierten Überwachung erfüllt. Allerdings fehlen im AR-Bericht leider das Ergebnis der Effizienzprüfung sowie eine Aufstellung der genehmigungspflichtigen, genehmigten sowie abgelehnten Geschäfte im abgelaufenen Geschäftsjahr. Auch die Transparenz des variablen Vergütungssystems ist nicht angemessen und wird auf der HV hinterfragt. Sollten die Antworten auf die Nachfragen bezüglich der oben genannten Themen nicht ausreichend detailliert erfolgen, so behält sich die SdK vor, den Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung nicht zu entlasten.

TOP 5
Neuwahl zum Aufsichtsrat

a.) Wahl von Herrn Dr. Harald Fett zum Aufsichtsratsmitglied
Zustimmung.

Begründung: Es liegen keine Gründe vor die Wahl von Herrn Dr. Fett nicht zu unterstützen, zumal Herr Dr. Fett nur in einem weiteren Aufsichtsrat Mitglied ist.

b.) Wahl von Herrn Markus Wenner zum Ersatzmitglied

Ablehnung.

Begründung: Herr Wenner scheint durchaus die fachliche Kompetenz zu besitzen. Allerdings erscheint es fragwürdig, ob Herr Wenner aufgrund seiner bereits vielen Aufsichtsratsmandate (Value-Holdings Capital Partners AG, Augsburg (Vorsitzender), L-Konzept Holding AG, Berlin (Vorsitzender), UMT United Mobility Technology AG, München, eventa AG, Seeshaupt, VPE Wertpapierthandelsbank AG, München sowie Mitglied des Verwaltungsrats der MetrioPharm AG, Zürich) die nötige Zeit besitzt, um sein Aufsichtsratsmandat bei der SMT Scharf AG verantwortungsvoll übernehmen und ausführen zu können.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung.
Begründung: Es liegen keine ersichtlichen Gründe vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk & Partner GmbH, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer zu wählen, zumal die sonstigen Beratungshonorare nicht 25% der Prüfungskosten des Jahresabschlusses überschreiten, so dass die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung gestärkt ist.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.