Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.04.12



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Hauptversammlung der MAN SE am 20.40.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAN SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 nebst Lagebericht der MAN SE und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns der MAN SE

Zustimmung.
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,30 € je Stamm- bzw. Vorzugsaktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss von ca. 37%. Betrachtet man die Ausschüttungsquote in Bezug auf das Ergebnis der fortgeführten Geschäftsbereiche, so beträgt diese ca. 50%. Auf Grund der schwer prognostizierbaren Entwicklung der Weltwirtschaft und der damit verbundenen Risiken für die MAN AG erscheint die vorgeschlagene Dividendenhöhe somit angemessen.

TOP 3

Zustimmung.
Begründung: Der Vorschlag, den Vorstand mit Ausnahme von Herrn Klaus Stahlmann, zu entlasten, erscheint angebracht. Die MAN SE hat sich im zurückliegendem Geschäftsjahr zufriedenstellen Entwickelt. So konnte der Umsatz um ca. 14% und das operative Ergebnis um über 40% gesteigert werden. Ferner konnten wesentliche Altlasten in Bezug auf verschiedene Korruptionsaffären wie das Problem mit der ehemaligen Tochtergesellschaft Ferrostahl gelöst werden. Die Verschiebung der Entlastung von Herrn Stahlmann erscheint bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes angebracht zu sein.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat ist in insgesamt sieben ordentlichen Sitzungen seinen Kontroll- und Beratungsfunktionen soweit erkennbar nachgekommen. Alle relevanten Themen wurden laut Bericht des Aufsichtsrates in den einzelnen Sitzungen behandelt. Ferner hat man im Zuge des Übernahmeangebotes des VW Konzerns externe Hilfe zur Bewertung des Angebotes eingeholt. Somit scheint auch hier die Unabhängigkeit der VW Vertreter im Aufsichtsrat gewährleistet gewesen zu sein womit das Urteil des Aufsichtsrates in dieser Frage als objektiv angesehen werden kann. Es gibt aus Sicht der SdK keine Gründe, die Entlastung zu verweigern.

TOP 5
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Alle vorgeschlagenen Kandidaten erfüllen nachweislich die fachlichen Voraussetzungen für ein Mandat im Aufsichtsrat der MAN SE. Jedoch ist zu bedenken, dass Herr Pötsch und Herr Prof Winterkorn eine Vielzahl an Positionen in Vorständen und Aufsichtsräten aufweisen. Auch wenn die Mehrzahl dieser Mandate Konzernmandate in der Volkswagen Gruppe darstellen, erscheint die Belastbarkeitsgrenze der Herren jedoch spätestens mit dem Mandat bei der MAN SE erreicht zu sein. Aufgrund des gestiegenen Anteilsbesitzes der Volkswagen AG ist eine Erweiterung der Anzahl an Aufsichtsräten, welche von VW benannt werden, nachvollziehbar. Jedoch sollte überdacht werden, ob die Herren nicht nicht-konzerninterne Mandate niederlegen.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung.
Begründung: PwC gehört zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Die Qualifikation der Mitarbeiter von PwC steht außer Frage. Somit scheint PwC geeignet zu sein, einer Gesellschaft wie der MAN SE als Abschlussprüfer zur Verfügung zu stehen. Jedoch erhielt PwC im letzten Geschäftsjahr 2011insgesamt 7,1 Mio. € an Honoraren von der MAN SE. Ungefähr 48% davon stammten für „sonstige Leistungen“, welche nicht im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung standen. Damit erscheint aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit von PwC gefährdet zu sein. Eine Zustimmung zur erneuten Wahl zum Abschlussprüfer ist somit nicht möglich.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.