Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 18.04.12



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Hauptversammlung der Schuler AG am 18.04.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2011 sowie des Lageberichts, des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 HGB, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 30. September 2011 abgelaufene Geschäftsjahr 2010/2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft schüttet 24 % vom Konzernergebnis aus. Sinnvoll wäre sicherlich auch eine Stärkung des Eigenkapitals. Die Gesellschaft will jedoch einerseits, auch auf Grund der guten Auftrags- und Ertragslage, die Aktionäre nach Jahren des Dividendenverzichts wieder am Unternehmensergebnis beteiligen und andererseits auch einen Betrag für das Unternehmen behalten.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen hat den Umsatz um ca. 50 % gesteigert. Das Konzernergebnis erhöhte sich deutlich. Das Unternehmen lässt die Aktionäre am Ergebnis teilhaben.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Die Aufsichtsmitglieder haben den Vorstand gut beraten und überwacht. Umsatz, Auftragseingang und Ergebnis haben sich sehr positiv entwickelt.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Ablehnung
Begründung: Das Abschlussprüferhonorar und die Vergütungen an den Abschlussprüfer für sonstige Leistungen betragen insgesamt 1,2 Mio. Euro.
Davon entfallen ca. 500.000,00 € auf sonstige Leistungen. Als angemessen wird eine Quote von 25 % des Abschlussprüferhonorars, das hieße in diesem Fall ca. 210.000,00 € betrachtet. Der hier gezahlte Betrag übersteigt diesen Betrag bei weitem.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und eine entsprechende Änderung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht zu gewähren. Das Grundkapital beträgt zur Zeit 76 Mio. €. Der Vorstand möchte ermächtigt werden, bis zum 31. März 2017 bis insgesamt 38 Mio. € (50 % des derzeitigen Grundkapitals) das Grundkapital zu erhöhen. Es ist ein großer Vertrauensvorschuss den der Vorstand von den Aktionären verlangt. Es ist geplant, das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem Betrag von 19 Mio. € (derzeit 25 % des Kapitals) auszuschließen, um das Kapital zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen und/oder Beteiligungen an Aktien zu nutzen. Die SdK hält bei einer Sachkapitalerhöhung maximal 10 % des Grundkapitals mit Bezugsrecht für angebracht. Der Ausschluss des Bezugsrechtes bei der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen bis 7,6 Mio. € (10 % vom Grundkapital) geht in Ordnung.
Es besteht insgesamt die Gefahr der Verwässerung für die Altaktionäre.

TOP 7
Beschlussfassung über die Nichtoffenlegung individualisierter Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder

Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich geht das Interesse der Aktionäre in Bezug auf deren Kenntnis der Vergütung der Vorstandsmitglieder dem Interesse der Vorstandsmitglieder an der Nichtoffenlegung ihrer Vergütung vor.
Der Gesetzgeber hat diesbezüglich ein eigenes Gesetz erlassen.
Die Hauptversammlung kann jedoch die Nichtoffenlegung mit entsprechender Mehrheit beschließen, was im vorliegenden Fall wohl auch geschehen wird.

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Die Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates in rechtlicher und qualitativer Hinsicht sind in den letzten Jahren gestiegen. Die Aufsichtsratsvergütung wird von 20.500,00 € auf 25.000,00 € erhöht. Es bleibt bei einer fixen Vergütung, was grundsätzlich einer Vergütung die fix und variabel für den Aufsichtsrat gestaltet ist, vorzuziehen ist. Das Sitzungsgeld wird ebenfalls erhöht.
Grundsätzlich ist die Aufsichtsratsvergütung auch im Vergleich zu anderen ähnlichen Unternehmen als angemessen.

TOP 9
Wahlen zum Aufsichtsrat

Enthaltung
Begründung: Der als künftiges Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagene Herr Thaus, früher stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Krones AG, hat die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen. Er ist sicher auch unabhängig. Allerdings wird der sogenannte Streubesitz nicht entsprechend seiner derzeitigen Quote von 42 % im Aufsichtsrats widerspiegelt.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.