Hauptversammlung der Volkswagen AG am 19.04.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts nach § 289 Absatz 5 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen Aktiengesellschaft
Ablehnung
Begründung:
Die Dividendenerhöhung von € 2,26 auf € 3,06 je Vorzugsaktie ist erfreulich, jedoch bei einem mehr als verdoppelten Gewinn je Aktie von € 33,10 vollkommen unangemessen. Die Ausschüttung liegt nur bei unter 10% des Gewinns je Aktie. In den Jahren, in denen sich der Gewinn verdoppelt und immer eine sehr niedrige Ausschüttungsquote in Relation zum Gewinn vorgeschlagen wurde, hätte auch mindestens eine Verdoppelung den Aktionären vorgeschlagen werden müssen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Der Vorstand legt ein exzellentes Ergebnis vor. Das operative Ergebnis liegt 58% über dem Vorjahr, so dass dem Vorstand für dieses hervorragende Ergebnis Entlastung zu erteilen ist.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand war wohl gut. Nicht zu akzeptieren ist die Zustimmung des Aufsichtsrates, den Eigentümern eine so niedrige Dividende zukommen zu lassen. Da das sehr positive Ergebnis und die hohe Rentabilität überwiegen, empfehlen wir die Entlastung.
TOP 5
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung:
Der Geschäftsbericht ist überschrieben mit „vielfalterfahren“. Der Corporate Governance Kodex besagt, dass eine unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstandes durch den Aufsichtsrat eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören soll. Mit diesem Wahlvorschlag wird dagegen verstoßen, da mit der Wahl dann 5 der 10 Plätze der Anteilseignerbank, den Mitgliedern der Familie und Großaktionärs zuzuordnen sind. Daneben werden zwei Sitze der übrigen Großaktionäre Niedersachsen und des Emirat Katar versetzt, so dass ausschließlich ein unabhängiges Mitglied der Kapitalseite im Aufsichtsrat vertreten ist. Auch bei dieser hervorragenden Geschäftsentwicklung und dem anzuerkennenden Erfolg sind damit die Wahlvorschläge nicht zu akzeptieren.
TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung:
Aktuell stehen der Gesellschaft neben dem im Beschlussvorschlag angesprochenen genehmigten Kapital ein weiteres genehmigtes Kapital in Höhe von 179,4 Mio. € sowie ein bedingtes Kapital in Höhe von 102,4 Mio. €, beide für Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, zur Verfügung. Der Beschlussvorschlag sieht die Aufhebung und Neuschaffung eines derzeit in gleicher Höhe bestehenden genehmigten Kapitals von 110 Mio. € für Kapitalerhöhungen gegen Bar- und Sacheinlagen vor, welches bisher lediglich zur Ausgabe von Stammaktien und nun auch zur Ausgabe von Vorzugsaktien genutzt werden soll. Gleichzeitig soll unter TOP 7 die Möglichkeit zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien im Umfang von bis zu 10% des aktuellen Grundkapitals beschlossen werden, welches nicht nur angesichts der aus Sicht der SdK ungenügenden Dividendenauskehrung problematisch ist. Denn der Beschlussvorschlag zu TOP 7 ermöglicht in der Verwendung zugleich auch die Hergabe von bis zu 10% der Aktien unter Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlage. Bei einem gezeichneten Kapital von 1.191 Mio. € bestünden somit Kapitalerhöhungsmöglichkeiten gegen Bareinlagen von etwa einem Drittel des aktuellen Grundkapitals, ferner stünden unter Einbeziehung des vorgeschlagenen Aktienrückkaufs Aktien im Umfang von knapp 20% des Grundkapitals für Sacheinlagen unter Bezugsrechtsausschluss zur Verfügung. Dieses ist aus Sicht der SdK eindeutig zu viel, die Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen von max. 25% und gegen Sacheinlagen unter Bezugsrechtsausschluss von max. 10% des Grundkapitals als gerade noch tragbar ansieht. Im vorliegenden Fall wird die SdK zur Erhaltung einer angemessenen Sacheinlagemöglichkeit dem Beschussvorschlag zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gegen Bar- und Sacheinlage zustimmen und zur Begrenzung der Sacheinlagemöglichkeit den Rückkauf eigener Aktien ablehnen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Ablehnung
Begründung:
Siehe TOP 6!
TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2012
Ablehnung
Begründung
PWC ist aus Sicht der SdK grundsätzlich geeignet, Gesellschaft und Konzern zu prüfen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund der zu hohen Beratungshonorare außerhalb der Abschlussprüfung ab. Die SdK fordert hier eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung, um so die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung sicherzustellen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Hauptversammlung der Vorzugsaktionäre am 19.4.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Einziger Tagesordnungspunkt:
Zustimmung zum Beschluss über die Ermächtigung des Vorstands über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung gemäß Punkt 6 der Tagesordnung der Ordentlichen Hauptversammlung am 19. April 2012
Zustimmung - siehe Top 6
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