Hauptversammlung der Merck KGaA am 20.04.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Gesellschaft (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB), des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Jahresabschluss wurde von den Wirtschaftsprüfern vorbehaltslos
testiert und auch der Geschäftsbericht zeigt, dass die Gesellschaft
ordentlich gewirtschaftet hat und mit Umsicht geführt und beaufsichtigt wurde.
TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der für die Dividende maßgebliche Bilanzgewinn stieg um 50% auf 309,5 Mio. € an, wobei der Konzerngewinn von 629 Mio. € leicht rückläufig war. Die um 20% auf 1,50 € je Aktie erhöhte Dividende ist somit angemessen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Geschäftsverlauf des Merck Konzerns war in 2011 gemischt. Der Gewinn konnte aber in etwa auf Vorjahreshöhe gehalten werden (6,1% vom Umsatz) und das Eigenkapital wuchs weiter auf 10,5 Mrd. €. Es gibt keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung der Geschäftsleitung sprechen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen. Er hat seine beschränkten Befugnisse wahrgenommen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Konzerns zum 30. Juni 2012
Zustimmung
Begründung: Ja, aber mit Vorbehalt. Die Gesellschaft beschäftigt seit vielen Jahren den gleichen Abschlussprüfer. Aus Sicht der SdK ist es sinnvoll, wenn auch der Abschlussprüfer in einem gewissen Turnus erneuert wird, so wie dies bei Aufsichtsräten auch der Fall ist; bzw. dass, wie bei anderen AG Teilaufgaben (bestimmte geographische Gebiete oder größere Tochtergesellschaften) von einem zweiten Prüfer wahrgenommen werden, um auch den Wettbewerb in diesem Bereich zu nutzen.
TOP 7
Beschlussfassung über das Vergütungssystem der Geschäftsleitungsmitglieder
Ablehnung Begründung: Die SdK kann diesem Beschluss nicht zustimmen, da die Vertreter der Kommandit-Aktionäre, also der gewählte Aufsichtsrat, weder für die Anstellung noch für die Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder zuständig ist.
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Zustimmung
Begründung: Der vorgelegte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der heipha Dr. Müller GmbH ist u. a. aus steuerlichen Gründen zweckgerecht und kostensenkend.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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