Hauptversammlung der Sky Deutschland AG am 3.4.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des zusammengefassten Lageberichts für die Sky Deutschland AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011 einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs und den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung.
Begründung: Die finanziellen Kennzahlen der Gesellschaft sind weiterhin verheerend. Erneut wurde ein negatives Ergebnis und ein negativer Cashflow erzielt. Positiv stimmt jedoch, das Sky erneut bei den so wichtigen Abonnentenzahlen und dem Durchschnittsumsatz je Abonnent zulegen konnte. Dies spricht für eine richtige strategische Ausrichtung bei Programminhalt und Marketing. Sollte sich der Trend in den kommenden Monaten fortsetzen, dürften sich die Finanzkennzahlen bis 2014 in den grünen Bereich drehen, sofern wichtige Programmrechte wie die Bundesliga zu vertretbaren Konditionen erneut erworben werden können. Die erneut starke (potentielle) Verwässerung der Altaktionäre durch diverse Kapitalmaßnahmen erscheint aufgrund der existenzgefährdenden Situation unumgänglich.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat in vier regulären Sitzungen und in mehreren Telefonkonferenzen die Arbeit der Vorstände überwacht und stand dem Vorstand als Gremium insgesamt und in den Fachausschüssen stets beratend zur Seite. Auftretende Interessenkonflikte wurden im Aufsichtsratsbericht angegeben und demnach auch vollständig durch Stimmenthaltungen der betreffenden Personen vermieden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung:
Die KPMG AG gehört zu den größten und anerkanntesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und bringt alle Voraussetzungen mit, Ihren Pflichten bei der Prüfung des Jahresabschluss und Konzernabschlusses einer Gesellschaft von der Größenordnung und Komplexität der Sky AG zu prüfen. Auch die im letzten Jahr gezahlten Honorare für die Prüfung im Jahr 2011 erscheinen angemessen und beeinträchtigen die Unabhängigkeit der Prüfung nicht.
TOP 5
Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung.
Begründung: Beide Kandidaten verfügen über die nötige Qualifikation, um im Aufsichtsrat der Sky AG tätig werden zu können. Ferner verstärkt man sich dadurch mit einem in der Filmbranche erfahrenem Kandidaten, welcher die Gesellschaft vor allem im Bereich Rechteeinkauf verstärken dürfte.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2011 und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts (Genehmigtes Kapital 2012) sowie eine entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung.
Begründung: Die SdK lehnt Vorratsbeschlüsse, welche es ermöglichen, das Kapital um über 10% unter Ausschluss des Bezugsrechtes zu erhöhen, generell ab. Im Falle der Sky AG bietet die unbegrenzte Genehmigung von Kapitalvorratsbeschlüssen die Hintertür für eine „günstige“ Übernahme durch den Großaktionär der Gesellschaft, falls die Sky AG in naher Zukunft profitabel arbeiten sollte.
TOP 7
Beschlussfassung über eine Erweiterung des neuen Genehmigten Kapitals 2012 (Tagesordnungspunkt 6) zur Ermöglichung der Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen auch zum Zweck des Erwerbs von Darlehensforderungen gegenüber der Gesellschaft aus Gesellschafterdarlehen mit Ermächtigung zum teilweisen Ausschluss des Bezugsrechts und eine entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung.
Begründung: Die Genehmigung zur Einbringung von Darlehensforderungen gegen die Ausgabe von Aktien würde eine Möglichkeit bieten, im Falle des nachhaltigen Turnarounds die bisherige Beteiligung des Großaktionärs „günstig“ aufzustocken und schlussendlich die Kleinaktionäre aus der Gesellschaft zu drängen. Dies ist abzulehnen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15. April 2011 über eine Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie die Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2011) und die entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung.
Begründung: Die Gesellschaft wird auf absehbare Zeit finanzielle Fremdmittel aufnehmen müssen, um den Liquiditätsbedarf bedienen zu können. Daher erscheint die Ausgabe von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen eine angebrachte Möglichkeit, sich diese am Markt zu vertretbaren Konditionen zu besorgen. Ohne eine weitere Aufnahme von Fremdmitteln droht der Gesellschaft die Zahlungsunfähigkeit. Eine Ablehnung des Beschlusses stellt daher keine Option dar.
TOP 9
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung in § 13 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), § 15 (Teilnahme an/Übertragung der Hauptversammlung) und § 16 (Stimmrecht)
Zustimmung.
Begründung: Alle Punkte sind organisatorisch nützlich und bilden zum Teil nur die geltende Gesetzeslage ab. Es gibt nichts, was gegen die Änderung spricht.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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