Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.03.12



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Hauptversammlung der sino AG am 29. März 2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2011 mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010/2011 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie eines erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 u. 5 des Handelsgesetzbuchs

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010/2011

Zustimmung
Begründung: Bei einem Ergebnis je Aktie von 0,38 € sieht der Beschlussvorschlag eine Ausschüttung von 0,30 € je Aktie, mithin etwa 79% des Jahresüberschusses, vor. Die SdK fordert in etwa eine hälftige Teilung des Überschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär, was mit dem Beschlussvorschlag übererfüllt wird.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011

Zustimmung
Begründung: Unter Berücksichtigung der Eigenkapitalrendite von nahezu ca. 21% besteht auch mangels anderweitiger Gesichtspunkte kein Grund, die Entlastung nicht zu erteilen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011

Zustimmung
Begründung: Es sind unter Berücksichtigung der SdK-Abstimmungsrichtlinien keine Gründe ersichtlich, warum eine Entlastung verweigert werden sollte. Insbesondere liegt ein angemessener Aufsichtsratsbericht vor.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2011/2012

Zustimmung
Begründung: Gegen den Abschlussprüfer bestehen seitens der SdK keine Bedenken.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.